Aktuelle Information zur Kinderbetreuung in Radebeul (Stand 24.03.2020)
Dienstag, den 24.03.2020
Im Alltag gilt es aufgrund der aktuellen Situation rund um die Verbreitung des Corona-Virus besondere Vorsichtsmaßnahmen und Einschränkungen im öffentlichen Leben einzuhalten. Auch die öffentliche Kinderbetreuung in Radebeul ist davon betroffen.
Fragen zur Notbetreuung
Der Freistaat Sachsen hat in einer Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes als Maßnahme anlässlich der Corona-Pandemie die Einstellung des Schul- und Kitabetriebes seit dem 18.03.2020 bis einschließlich 17. April 2020 angeordnet. Auf dieser Grundlage sind alle Träger von Kindertageseinrichtungen sowie alle Kindertagespflegepersonen verpflichtet die Kindertagesbetreuung einzustellen, jedoch eine Notbetreuung zu gewährleisten.
In einer aktualisierten Bekanntmachung vom 23.03.2020 werden die Kriterien zur Inanspruchnahme einer Notbetreuung definiert:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/AllgV-Corona-Schulen-und-Kita-23032020.pdf
Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht, wenn:
- Wie bisher: beide Personensorgeberechtigte oder der alleinerziehende Elternteil in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind,
- Neu: nur einer der Personensorgeberechtigten im Gesundheitswesen sowie im Bereich der ambulanten bzw. stationären Pflege oder im Polizeivollzugsdienst tätig ist,
- Neu: Wenn Eltern oder auch Kita-Fachkräfte um das Kindeswohl fürchten. In diesen Fällen ist zwingend das zuständige örtliche Jugendamt zu informieren, um mit dessen Zustimmung die Notbetreuung abzusichern.
Betreute Kinder und die Personensorgeberechtigten dürfen keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen und nicht im Kontakt mit infizierten Personen gewesen sein bzw. aus einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet zurückgekehrt sein.
Was bedeutet das für Familien?
1. Alle Familien sind aufgefordert, die Betreuung ihrer Kinder eigenverantwortlich zu übernehmen.
2. Sind Eltern in einem Beruf tätig, welcher laut Verfügung zu den Sektoren der kritischen Infrastruktur zählt, haben diese für ihr Kind die Möglichkeit einer Notbetreuung. Der Bedarf muss mit dem "Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule" in der Einrichtung nachgewiesen werden.
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Anlage-2-Formular-Notbetreuung.pdf
Die aktuelle Situation ändert sich täglich und ist für alle neu und unbekannt. Viele aufkommende Fragen können nicht sofort beantwortet werden. Die Stadt Radebeul ist bemüht, zeitnahe Antworten zu finden und über Regelungen zu informieren.
Fragen zu Elternbeiträgen
Zur finanziellen Entlastung der von den Kita-Schließungen betroffenen Familien werden die Elternbeiträge für alle Kinder ab dem 18. März 2020 für den Zeitraum bis zum 17.04.2020 ausgesetzt. Die Regelung gilt für Kinder in kommunalen Einrichtungen und Einrichtungen in freier Trägerschaft und Kindertagespflege. Die Stadtverwaltung erarbeitet derzeit eine mögliche Abrechnungsmodalität. Vermutlich wird der Märzbeitrag fällig und dafür der komplette April nicht in Rechnung gestellt.
Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen (vgl. Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung 012 Veröffentlicht am 23.03.2020)
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: "Für viele Familien im Land sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Dieses Problem ist keine reine Privatsache, es braucht auch die Unterstützung des Staates. Deshalb machen wir den Kinderzuschlag leichter zugänglich und öffnen ihn kurzfristig für diejenigen, die jetzt erhebliche Einkommenseinbrüche haben. Damit helfen wir Familien in krisenbedingten Lebenslagen ganz konkret. Eltern sollten deshalb prüfen, ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Die Beantragung geht ganz einfach online unter www.notfall-kiz.de. Wir schaffen damit ein Schutzschild für die Familien: Neben dem Kurzarbeitergeld, das für Familien höher ausfällt als für Kinderlose, und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei geschlossener Kita oder Schule ist der KiZ ein wichtiger Baustein für die Familien im Schutz vor den Corona-Folgen."
Stadtverwaltung Radebeul
Sachgebiet Kindertagesstätten