Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Implementation of public participation in accordance with Section 3 (2) BauGB, participation of the authorities in accordance with Section 4 (2) BauGB and the neighbouring municipalities in accordance with Section 2 (2) BauGB for the outdoor area statute


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.05.2020 die Aufstellung Außenbereichssatzung Nr.
1 „Jägerstraße“ beschlossen.
Im Bereich Jägerstraße besteht eine Wohnbebauung im Außenbereich. Dieser
Siedlungsbereich wird im Osten und Westen durch Wald, im Süden durch eine Hangkante
und im Norden durch die Jägerhofstraße mit angrenzender Wohnbebauung begrenzt.
Der vorgenannte Siedlungsbereich stellt einen bebauten Bereich im Außenbereich dar, der
nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist und in dem eine Wohnbebauung von
einigem Gewicht im Sinne des § 35 Abs. 6 BauGB vorhanden ist. Demzufolge kann die Stadt
Radebeul durch diese Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienende Vorhaben im
Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB nicht entgegen gehalten werden kann, dass sie einer
Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald
widersprechen oder die Entstehung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten
lassen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks-
und Gewerbebetrieben dienen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 3092/1, 3092/2, 3092/c, 3096/1, 3096/2, 3096/a,
3097/1, 3097/2, 3098 und Teile der Flurstücke 2892, 2893, 2898/2, 2898/6, 2898/7, 3096/b
und 3096/c der Gemarkung Kötzschenbroda auf einer Fläche von ca. 1,4 ha.

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Beratungsfolge:

    InfoSEA 11/20-19/24
  • 09.06.2020 - SEA - Kenntnisnahme

Anlagen