Amtsblatt und Radebeuler Bürger-App

Appell des Oberbürgermeisters - Die Corona-Pandemie und ihre Folgen können wir nur im Miteinander bewältigen

Donnerstag, den 03.12.2020

Einhaltung der Gesetzlichen Regelungen und Gesundheitsschutzmaßnahmen 

 

Sehr geehrte Gewerbetreibende in Radebeul,

Wirtschaftsförderung ist der Stadt Radebeul immer ein sehr wichtiges Anliegen, in diesem Jahr ganz besonders. Daher hat die Stadtverwaltung mit „Radebeuler LebensArt“ nach dem Lockdown im Frühjahr ein ämterübergreifendes, umfangreiches Programm unter Einbeziehung vieler verschiedener Akteure zur Förderung von Künstlern, Gewerbetreibenden, Händlern, Gastronomen und Winzern aufgelegt. Darüber hinaus wurden viele weitere unterstützende Maßnahmen zur direkten Förderung durchgeführt, beispielsweise die Aussetzung der Sondernutzungsgebühr, die Erstellung eines Imagevideos für Radebeuler Gewerbetreibende, die Kauf-Lokal-Kampagne oder auch die Unterstützung bei Druckkosten und Dekoration jetzt in der Weihnachtszeit. Ein wichtiges Anliegen war es uns auch, das Weinfest in veränderter Form stattfinden zu lassen und den monatlichen Frischemarkt auf der Bahnhofstraße zu etablieren. Dies alles sind Maßnahmen die – so meine ich – deutlich zeigen, wie wichtig uns die tatkräftige Unterstützung unserer Wirtschaft ist und die im Vergleich zu ähnlich großen Städten schon ihres gleichen suchen. Regional wie überregional hat uns dazu ein sehr positives Echo erreicht, gerade auch von Ihnen als Betroffenen selbst.

Bei allen Maßnahmen war und ist es dennoch aktuell besonders wichtig, eine gute Balance zwischen dem Schutz der Gesundheit und unseren wirtschaftlichen Interessen zu halten. Im Sommer gelang uns dies durch die Umsetzung und Einhaltung von Hygienekonzepten. Nun in den Herbst- und Wintermonaten hat sich die Infektionslage stark verändert, so dass Veranstaltungen aller Art momentan nicht möglich sind. Die aktuell geltende Rechtslage bezüglich des verkaufsoffenen Sonntages ist hier eindeutig und lässt keinerlei Ermessenspielraum für Kommunen zu. Daher hat die Stadt Radebeul sowohl den Weihnachtsmarkt als auch den damit verbundenen verkaufsoffenen Sonntag leider absagen müssen. Die Rechtslage (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz und die damit in Verbindung stehende aktuellere Rechtsprechung) schreibt ausdrücklich vor, dass ein besonderer Anlass prägend sein muss, um die Besucher anzuziehen. Sie fordert sogar die Erstellung von Prognosen, wie viele Besucher der Anlass anzieht und betont, dass nicht die wirtschaftlichen Interessen für die Entscheidung eines verkaufsoffenen Sonntages zu Grunde gelegt werden dürfen. Auch muss dieser besondere Anlass größere Besucherströme anziehen und darf eben nicht ein einfacher Wochenmarkt oder ähnliches sein. Ein verkaufsoffener Sonntag ist nur ein „Zusatz“ zu diesem prägenden Anlass. Dies steht konträr zur momentanen Situation, in welcher Ansammlungen aus Infektionsschutzgründen vermieden werden sollen. Erst recht sollen keine Anlässe geschaffen werden, die Besucherströme anziehen.

Im Interesse von uns allen appelliere ich daher an Sie als Gewerbetreibende und Gastronomen zu verantwortungsvollem Handeln und Agieren mit Weitsicht. Der Außer-Haus-Verkauf der Gastronomen bietet Ihnen u.a. die Möglichkeit, auch in der Pandemiesituation einen Teil Ihres Umsatzverlustes auszugleichen. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass weihnachtsmarktähnliche Situationen mit Menschenansammlungen entstehen. Im schlechtesten Fall führt dies schnell zu Totalverboten, welche alle Gewerbetreibenden und Gastronomen in Radebeul treffen würden. Die Verantwortung dafür halten Sie als Anbieter in den Händen. Ich bitte Sie, dieser gerecht zu werden und Zusammenballungen und Ansammlungen konsequent zu unterbinden.

In direkten Gesprächen mit Einzelhändlern wurde nach möglichen Optionen zur Erweiterung der Ladenöffnungszeiten – unabhängig vom verkaufsoffenen Sonntag – gesucht. Das gültige Ladenschlussgesetz lässt eine tägliche Öffnungszeit der Handelsgeschäfte von Montag bis Samstag bis 22.00 Uhr ohne zusätzliche Genehmigungserfordernisse zulässt. Hier bietet der Radebeuler Lichterpfad einen entsprechenden Rahmen. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Umsetzung der Gesundheitsschutzmaßnahmen sollte jedoch für uns alle Verpflichtung sein.

Wie bereits erwähnt, ist die „Radebeuler LebensArt“ ein Modell, welches sowohl von den Gewerbetreibenden als auch von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen wurde. Daher möchten wir auch im kommenden Frühjahr daran anknüpfen und dadurch den Menschen wieder Hoffnung und Lebensfreude schenken. Darauf freuen wir uns schon heute und bauen dabei auch wieder auf Ihre Unterstützung.

Lassen Sie uns gemeinsam in der Adventszeit die Balance zwischen dem Schutz der Gesundheit und unseren wirtschaftlichen Interessen finden – jeder in seiner Verantwortung.

Trotz aller Hausforderung und Anspannung wünsche ich Ihnen eine besinnliche Adventszeit und schöne Weihnachtstage.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bert Wendsche

Oberbürgermeister