Städtebauförderung

Wohnen am Weinberg
Sanierungsgebiet West
Dächer
Sanierungsgebiet Ost

Städtebauförderung

Die Städtebauförderung soll die Sanierungstätigkeit befördern. Die Zuschüsse helfen dem Bauherren bei der oft recht aufwändigen Wiedergewinnung von Altbausubstanz und stellen so einen Anreiz für Investitionen dar. Dabei sind an öffentliche Mittel natürlich auch öffentliche Interessen geknüpft, schließlich soll nicht auf Kosten der Mieter saniert werden. Daher muss der Eigentümer, der öffentliche Mittel nutzt, die Mieterhöhungen in erträglichen Grenzen halten. Luxussanierungen sind so von vornherein ausgeschlossen. Natürlich steht es jedem Eigentümer frei, ob er Fördermittel in Anspruch nimmt.

Die Zuwendungsbestimmungen sind in der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (FRL StBauE) vom 7. März 2022 enthalten. Sie regelt den Vollzug der Städtebauförderung nach § 164a des Baugesetzbuches.


Für alle Fördermittel gilt gleichermaßen:

  • Eigentümer haben keinen Rechtsanspruch auf Fördermittel.
  • Die Beantragung muss vor Baubeginn erfolgen.
  • Anträge nimmt die Stadt entgegen.
Sachbereich Stadtsanierung
Frau Schöniger
Pestalozzistraße 8
01445 Radebeul
0351 8311-953