Allgemeinverfügung „Absonderung“ verlängert
Samstag, den 01.10.2022
Der Landkreis Meißen hat am 30.09.2022 auf seiner Website die Verlängerung der 26. Allgemeinverfügung „Absonderung“ veröffentlicht. Diese kann auf www.kreis-meissen.de unter Aktuelles – Bekanntmachungen eingesehen werden. Die Regelungen gelten bis zum Ablauf des 30. November 2022.
Seit 1. Oktober 2022 gilt die neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Sie kann unter folgendem Link eingesehen werden: www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html. Mit Ablauf des 7. April 2023 tritt sie außer Kraft. In Ergänzung zum IfSG ist unter anderem im Öffentlichen Personennahverkehr weiterhin mindestens ein medizinischer Mund-Nase-Schutz zu tragen.
In den 13 sächsischen Impfstellen wird ab dem 4. Oktober der auf verschiedene Omikron-Varianten angepasste Impfstoff (BA.4/5) von BionNTech/Pfizer angeboten. Um Wartezeiten für die Impfwilligen zu minimieren, sind Impfungen nur mit vorheriger Terminvereinbarung über das Onlineportal möglich: https://sachsen.impfterminvergabe.de/. Die sächsische Impfstelle im Landkreis Meißen ist am Neumarkt 5 in 01662 Meißen zu finden. Geimpft wird Dienstag bis Freitag jeweils von 9 bis 15 Uhr.