Amtsblatt und Radebeuler Bürger-App

Sondernutzungsgebühr für 2020 wird für Tisch- und Stuhlaufstellung vor Gaststätten und vor Ladenlokalen bzw. die Warenauslage und Verkaufsstände vor Läden nicht erhoben

Freitag, den 03.04.2020

  • Außengastronomie

Oberbürgermeister Bert Wendsche hat in Abstimmung mit dem Ältestenrat die Weisung erlassen, dass im Jahr 2020 für Tisch- und Stuhlaufstellung vor Gaststätten und vor Ladenlokalen bzw. für Warenauslagen und Verkaufsstände vor Läden (vom Inhaber der Läden) keine Sondernutzungsgebühr erhoben wird.
Zu beachten ist jedoch, dass durch die Gebührenbefreiung nicht das Anzeige- und Genehmigungsverfahren selbst für diese Sondernutzungen entfällt. Dieses ist weiterhin ordnungsrechtlich notwendig.

Oberbürgermeister Bert Wendsche betont: "Mit dieser Entscheidung richten wir den Blick bereits auf die Zeit nach >Corona<. Wir möchten damit die Einzelhändler und Gastronomen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen unterstützen."