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Schließung von Schulen und Kitas ab Mittwoch, dem 18. März 2020

Montag, den 16.03.2020

Die sächsischen Schulen und Kindertagesstätten schließen ab Mittwoch, den 18. März 2020. 
Insbesondere wird hingewiesen auf folgende wesentliche Grundsätze zur Organisation der Notbetreuung:

  1. Die Notbetreuung wird nur für:

a: Kinder in Kitas, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und

b: Schüler der Klassen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen eingerichtet

An weiterführenden Schulen wird keine Notbetreuung angeboten.

  1. Eine entsprechende Notbetreuung ist in jeder Grund- und Förderschule und in jeder Kita, Kindertagespflegestelle und heilpädagogischen Kindertageseinrichtung vorzusehen, um kleine Gruppen und eine Betreuung im gewohnten Umfeld sicherzustellen.
  2. Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht nur, wenn beide Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

  3. Die Bereiche der kritischen Infrastruktur sind in der Anlage zur Allgemeinverfügung abschließend geregelt. Arbeitgeber müssen auf dem beigefügten Formular bestätigen, dass die Erziehungsberechtigten im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig und für deren Betrieb zwingend erforderlich sind.

Download:

die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (SMS)

Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule

Schreiben des SMK zur Sicherstellung der Notbetreuung

Es wird zudem darum gebeten, Blutspendetermine nicht abzusagen, da die Blutkonserven dringend benötigt werden.