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Kitas bereiten sich auf die Notbetreuung vor

Donnerstag, den 10.12.2020

Die sächsische Staatsregierung hat die Schließung von Kindertageseinrichtungen beginnend ab Montag, den 14.12.2020 bis Freitag, den 08.01.2021 angekündigt. Eine Notbetreuung wird nur für Kinder von Eltern angeboten, wenn beide Personensorgeberechtigte in Sektoren der kritischen Infrastruktur tätig sind. Nach der aktuellen Entwurfsliste gilt die Notbetreuung für Tätigkeiten in Bereichen:
- zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z.B. Polizei, Berufsfeuerwehr)
- zur Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit (nur zwingend benötigtes Personal),
- der Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs,
- der Gesundheitsversorgung und Pflege,
- der Bildung und Erziehung (nur zwingend benötigtes Personal).

Eltern sind verpflichtet gegenüber der Kita eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen, dass sie in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Gemäß § 5a Abs. 3 Satz 2 des Entwurfs der Corona-Schutz-Verordnung ist zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Inanspruchnahme der Notbetreuung das Formblatt gemäß Anlage 3 des Entwurfs zu verwenden.
Das ausgefüllte Formblatt ist der Einrichtung der Kindertagesbetreuung vorzulegen.

Mit einem endgültigen Beschluss zur Corona-Schutz-Verordnung ist erst am Freitag, dem 11. Dezember 2020, zu rechnen.
Wir informieren zeitnah über die Kindertageseinrichtungen bzw. die städtische Homepage.

SG Kindertagesstätten

Formblatt für Nachweis berufliche Tätigkeit