Amtsblatt und Radebeuler Bürger-App

Hinweise zur aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen

Mittwoch, den 02.12.2020

In der Vierten Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung wurden u.a. folgende Regelungen festgelegt:

  • Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
  • Verbot der Abgabe von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken außerhalb von Läden und Geschäften (Fensterverkauf) sowie der Alkoholkonsum.

Neben der Gültigkeit auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden, in Parkhäusern, Parkgaragen, auf Parkdecks, auf Spiel- und Sportplätzen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen gelten diese Regelungen auch in verkehrsberuhigten Bereichen.

In Radebeul betrifft dies die Hauptstraße in Radebeul Ost und in Altkötzschenbroda den Bereich um den Kirchvorplatz. (siehe Karte)

 „Wir bitten darum, diese Regelungen und die damit verbundenen Beschränkungen einzuhalten und im Interesse aller verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen,“ so Oberbürgermeister Bert Wendsche (parteilos).

Die Einhaltung der Regelungen wird im Rahmen von Kontrollen durch die Gemeindlichen Vollzugsbeamten in Zusammenarbeit mit der Polizei sichergestellt. Darüber hinaus werden Hinweisschilder in den benannten Bereichen installiert, welche alle Besucher dieser Bereiche nochmals deutlich darauf hinweisen.

verkehrsberuhigter Bereich Hauptstraße

verkehrsberuhigter Bereich Altkötzschenbroda