Amtsblatt und Radebeuler Bürger-App

Aktuelle Elterninformation (Stand 04.05.2020)

Montag, den 04.05.2020

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
mit dem heutigen Tag tritt die neue Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) in Kraft. Wir möchten Sie gern zum aktuellen Stand mit Wirkung zum 1. Mai 2020 informieren:
Ab Mittwoch, den 6. Mai gehen alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse wieder zum Unterricht. Sie werden in der Grundschule von den Lehrkräften zur Unterrichtszeit und im Rahmen der jeweiligen Betreuungsverträge während der üblichen Hortzeiten, betreut. Die Mittagsversorgung erfolgt ebenfalls in der Schule. Genaue Informationen erhalten Sie über die Schule Ihres Kindes.
Die Betreuung der Kinder der 1. bis 3. Klasse mit Anspruch auf eine Notbetreuung findet in den Horträumen bzw. im Hortgebäude während der üblichen Unterrichtszeiten sowie im Rahmen der jeweiligen Betreuungsverträge während der üblichen Hortzeiten statt. Kinder ohne einen gültigen Hortbetreuungsvertrag können die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen.
In der Allgemeinverfügung wurden weitere Berufe verschiedener Bereiche für den Anspruch auf Notbetreuung ergänzt:
-öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften einschließlich ihrer Sozialverbände,
- Kreislaufwirtschaft,
- Forstwirtschaft,
- Handwerk,
- Beschäftigte der Einrichtungen für Fachberatungen im sozialen und psychosozialen Bereich, Ausbildungseinrichtungen der Behörden, einschließlich Auszubildende und Studierende mit eigenem Betreuungsbedarf und Reinigungspersonal dieser Einrichtungen,
- Personal zur Sicherstellung der Betreuung in der Kindertagespflege,
- Reinigungspersonal an Schulen, Ausbildungseinrichtungen der Behörden, in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen

Außerdem sind in der sogenannten "Ein-Eltern-Regelung" folgende Bereiche dazugekommen:
- behördliche Ausbildungseinrichtungen einschließlich der Auszubildenden und Studierenden, Personal, soweit es an zugelassenen Veranstaltungen der Hochschulen und der Berufsakademien mitwirkt sowie Studierende, soweit sie an den Veranstaltungen teilnehmen (der Nachweis für Studierende erfolgt durch Bestätigung der Prüfungsämter),
- Personal in kulturellen Einrichtungen, das notwendig ist zur Absicherung des zugelassenen Betriebs,
- Erziehungsberechtigte, die aufgrund von besonderen Sachverhalten (Härtefälle) nicht in der Lage sind, ihr Kind ohne Unterstützung der Kita zu betreuen (z. B. Krankheit oder Existenzgefährdung (Entscheidung Träger oder Kindertageseinrichtung),
- Integrationskinder (im Alter bis zur Einschulung) in Kindertageseinrichtungen, sofern der Personensorgeberechtigte die Betreuung nicht leisten kann

Bitte denken Sie weiterhin an die Bestätigung ihres Arbeitgebers.

Kita-Elternentgelt
Aufgrund der durch die Corona-Pandemie notwendigen Schließungen von Betreuungseinrichtungen hatten Landkreise, Städte und Gemeinden sowie die Staatsregierung am 20. März beschlossen, bis 17. April zunächst keine Elternentgelte zu erheben - auch dann nicht, wenn eine Notbetreuung genutzt werden konnte.
Das Elternentgelt wird ab dem 20.04.2020 wieder erhoben, wenn Kinder im Rahmen der sogenannten Notbetreuung in den Einrichtungen und der Kindertagespflege betreut werden.
Für den Monat April ist für Kinder in der Notbetreuung das halbe Monatsentgelt April fällig. Das Entgelt wird erhoben, egal ob eine wochenweise oder nur eine tageweise Betreuung erfolgte. Der überzahlte Anteil für März (für den befreiten Zeitraum 18.03.-31.03.2020) wird mit dem Anteil von April (Zahlungspflicht ab 20.04.-30.04.20) verrechnet.
Alle anderen Eltern bekommen den überzahlten Anteil für März zurückerstattet. Allerdings wird dies noch einige Tage in Anspruch nehmen, da stadtintern mehrere Faktoren berücksichtigt werden müssen und noch einige Absprachen erforderlich sind. Lediglich das Essengeld wird in Rechnung gestellt. (Regelung gilt für Kinder in städtischen Kindereinrichtungen.)
Familien, deren Kinder aktuell nicht in einer Einrichtung betreut werden, müssen kein Entgelt für den Kita-Platz zahlen. Diese Regelung gilt aktuell bis zum 24.05.2020. Nur wer die Notbetreuung für systemrelevante Berufe nutzt, entrichtet dafür auch das entsprechende Elternentgelt.

Hygieneauflagen in Kitas zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 04.05.2020
Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, folgende Hygieneregeln in den Einrichtungen zu beachten:

  • Händewaschen mit Seife, zum Abtrocknen Einmalhandtücher verwenden
  • Abstandhalten bei der Übergabe ihres Kindes
  • die Bring- und Abholsituation so kurz wie möglich gestalten
  • pro Kind sollte nur ein Elternteil die Einrichtung betreten

Die meisten Kinder, die nun mit der Betreuung starten können oder es in den nächsten Wochen tun werden, waren dann mindestens 6 Wochen nicht in ihrer Kita. Das ist im Besonderen für Krippenkinder ein sehr langer Zeitraum. Bitte bedenken Sie dies beim Start in die Kita und besprechen sich gegebenenfalls mit den Fachkräften der Einrichtung, wie Sie Ihr Kind in der Phase der Wiedereingewöhnung unterstützen können.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Kraft, Gesundheit und Geduld für die aktuelle Situation.

Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Radebeul/Sachgebiet Kita

Für Rückfragen steht Ihnen das Sachgebiet Kita unter 0351 8311-821 gern zur Verfügung.

Allgemeinverfügung Schule/ KITA

Anlage 1

Anlage 2