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Altkötzschenbroda

Neubenennung/Zuordnung Weg Nr. 47 und Flurstück 716 der Gemarkung Wahnsdorf zum Langenwiesenweg



Gemäß § 4 Nr. 3 Satz 2 der Hausnummernsatzung der Großen Kreisstadt Radebeul „werden
Gebäude an Stichstraße und Wohnwegen ohne eigene Bezeichnung der Straße zugeordnet,
von der aus die erschlossen sind.“ Aus diesem Grund werden die am Weg Nr. 47 gelegenen
Wohn- und Wochenendgrundstücke bereits derzeit hausnummernmäßig unter dem Langen-
wiesenweg geführt.
Auf Grund der vereinzelnden Bebauung (Splittersiedlung) in diesem Bereich sind die Grund-
stücke in Notsituationen jedoch nur schlecht auffindbar, so dass die öffentliche Sicherheit der
Bewohner nicht gewährleistet ist. Aus diesem Grund soll die Neubenennung bzw. direkte Zu-
ordnung zum Langenwiesenweg erfolgen. Wie in Anlage 2 dargestellt, verläuft dieser dann
von Altwahnsdorf bis zum Flurstück 716 der Gemarkung Wahnsdorf.


Beschluss:



Der Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt die Neubenennung bzw. Zuordnung
des Weges Nr. 47 und des Flurstücks 716 der Gemarkung Wahnsdorf, dargestellt im beilie-
genden Lageplan (Anlage 1), zum Langenwiesenweg.

Mit Wirkung des 01.04.2023 ist die neue Bezeichnung zu führen.




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Beratungsfolge:

    BKSA 06/23-19/24
  • 28.02.2023 - BKSA - Entscheidung

Anlagen