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Altkötzschenbroda

Vollzug des Sächsischen Straßengesetzes: Widmungserweiterung Terrassenstraße



Im Zuge der Überprüfung, Berichtigung und Fortschreibung des Bestandsverzeichnisses
wurde festgestellt, dass bei der Erstanlegung des Bestandsverzeichnisses die NKA
0565006-0565007 und 0565007-0565005 der Terrassenstraße aufgrund des
Ausbauzustandes eine Widmungsbeschränkung für Fahrzeuge bis max. 7,5 t eingetragen
wurde. 2020 erfolgte der grundhafte Ausbau der Terrassenstraße. Aus diesem Grund ist
diese Widmungsbeschränkung nicht mehr erforderlich.

In Anbetracht dessen kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass sich eine
Widmungserweiterung erforderlich macht und die Widmungsbeschränkung aufgehoben
werden muss.


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt auf der Grundlage des § 6
Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG), die Widmungserweiterung für die bestehende
Ortsstraße –Terrassenstraße-. Die zur Erstanlegung eingetragene Tonnagebegrenzung soll
gestrichen werden. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist zu erlassen und das
Bestandsblatt ist entsprechend zu ändern.



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Beratungsfolge:

    SEA 01/24-24/29
  • 10.09.2024 - SEA - Entscheidung

Anlagen