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Neufassung der Zweckvereinbarung zur örtlichen Prüfung des Wasserverbandes Brockwitz-Rödern durch das RPA der Großen Kreisstadt Radebeul



Das Rechnungsprüfungsamt der Großen Kreisstadt Radebeul prüft seit 2002 die
Jahresabschlüsse des WV Brockwitz-Rödern mit Sitz in Coswig. Grundlage ist die gültige
Zweckvereinbarung vom 15.01./23.01.2014 (Anlage 3), die u.a. hinsichtlich des vereinbarten
Leistungsentgeltes und unter Beachtung von § 2 UStG neu gestaltet werden muss.



Beschluss:



Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Zweckvereinbarung (Anlagen 1 und 2) zur
örtlichen Prüfung des Wasserverbandes (WV) Brockwitz-Rödern durch das
Rechnungsprüfungsamt der Großen Kreisstadt Radebeul.




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Beratungsfolge:

    SR 30/23-19/24
  • 17.05.2023 - SR - Entscheidung

Anlagen