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Altkötzschenbroda

Vollzug des Sächsischen Straßengesetzes: Umstufung eines Teilabschnittes Rodung


Im Zuge der derzeitigen Überprüfung, Berichtigung und Fortschreibung des
Bestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass bei der Erstanlegung des
Bestandsverzeichnisses der NKA 0666005-0666007 (Rodung) komplett als Ortsstraße
eingetragen und gewidmet wurde. Der Teilabschnitt zwischen Unteren Langenwiesenweg und
Rodung Haus Nr. 21 kann aufgrund der geringen Breite nur als Fußweg genutzt werden. Es
handelt sich demnach um einen beschränkt-öffentlichen Weg gemäß § 3 Abs. 1 und 4 b
SächsStrG.

Kennzeichen eines beschränkt-öffentlichen Weges ist die besondere Zweckbestimmung. Die
Beschränkung auf einen bestimmten Zweck bedeutet jedoch keine Beschränkung des

Beschluss:


Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass der Teilabschnitt des NKA 0666005-
0666007, derzeit komplett als Ortsstraße (Rodung) gewidmet, in einen beschränkt-
öffentlichen Weg umgestuft wird und beauftragt die Verwaltung, ohne erneute
Beschlussfassung die Ankündigung der Umstufung zu veranlassen. Sollten nach Ablauf der
Frist von 3 Monaten keine Einwendungen vorliegen, werden die Unterlagen an das
Landratsamt Meißen versandt. Vom Landratsamt Meißen wird die Umstufung entsprechend
verfügt.



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Beratungsfolge:

    SEA 08/24-19/24
  • 09.04.2024 - SEA - Entscheidung

Anlagen