Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Planerische Grundlage für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens des investiven städtischen Bauvorhabens: Grundhafter Ausbau der Meißner Straße im Abschnitt zwischen Gradsteg und Albert-Eyckhout-Straße


Ausgehend vom Stadtratsbeschluss SR 10/16-14/19 vom 24.02.2016 zu den Planungs-
grundsätzen / Handlungsempfehlungen als Grundlage für zukünftige Planungen zum Ausbau
der Meißner Straße wurde mit SEA-Beschluss SEA 24/16-14/19 am 06.09.2016 die Aufgaben-
stellung zum grundhaften Ausbau der Meißner Straße im Abschnitt zwischen Albert-Eyckhout-
Straße (Gleisschleife West) und Gradsteg bestätigt.
Darauf aufbauend wurde die Planung für die S 82 Meißner Straße in dem ca. 910 m langen
Straßenabschnitt zwischen Gradsteg und Albert-Eyckhout-Straße mit dem Ingenieurbüro
EIBS vorbereitet und mit der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) koordiniert.
In dem benannten Abschnitt sind Fahrbahn und Gehwege erneuerungsbedürftig. An den
Haltestellen Moritzburger Straße und Flemmingstraße sind die Straßenbahnen nicht
barrierefrei erreichbar. Mit der Abstellung dessen und damit der Verbesserung der Verkehrs-
sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer soll die Planung den Förderrichtlinien des öffentlichen
Personennahverkehrs und des kommunalen Straßenbaus entsprechen. Dabei wurde
berücksichtigt, dass der durchgängig angebaute Straßenabschnitt eine hohe Qualität des
öffentlichen Straßenraumes durch angrenzende Grundstücke mit stadtbildprägender
Bebauung besitzt, weswegen der Ausbau vorwiegend ohne flächenhaften Eingriff in private
Grundstücke und ohne nennenswerte Verbreiterung der Straße vorgenommen werden sollte.
Es war ebenso die Übereinstimmung der Planung mit den Zielen und Randbedingungen des
angrenzenden Sanierungsgebietes Radebeul West zu beachten.
Die vorliegende Planung mit Stand vom 5.7.2018 wurde in zwei Varianten mit weiteren
Untervarianten untersucht, wobei sich die Vorzugsvariante 2 dann auch mit der verkehrs-
technischen Untersuchung vom Dezember 2018 in der besseren Verkehrsqualität bestätigte.
Auf dieser Grundlage gab die DVB mit Datum vom 19.2.2019 die befürwortende
Stellungnahme ebenso für die Variante 2 ab.
Dieser Planungsstand wurde dem Stadtentwicklungsausschuss am 5.3.2019 mit SR 31/19 -
19/24 als Freigabe für die vorgezogene freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt.

Variante 1
Die Planung orientiert sich an den optimalen regelkonformen Querschnitten der einzelnen
Verkehrsteilnehmer bzw. -träger, wobei wie dargestellt, maßvoller Grunderwerb in einzelnen
Bereichen erforderlich wird. Teilweise ist dieser sozusagen nachträglich erforderlich, da die
Einfriedungen bereits zurückgesetzt sind und die privaten Teilflächen bereits als öffentlich
gewidmete Flächen im Bestandsverzeichnis des Straßenbaulastträgers dargestellt sind.
Ziel der Variante 1 war die Untersuchung der Haltestellen im Bereich Moritzburger Straße
durch die angehobene Fahrbahn für den Kfz Verkehr. Auf Grund der im Lageplan ersichtlichen
Überlagerungen der Schleppkurven des Individualverkehrs mit dem Lichtraum der
Straßenbahn als Sicherheitsdefizit kann die Variante 1 nicht als Vorzug und zur Weiter-
planung verfolgt werden.



Beschluss:


Der Stadtrat bestätigt die Variante 2 (Stand 5.7.2018 / 19.4.2020) der Vorplanung des
Ingenieurbüros EIBS Entwurfs- und Ingenieurbüro Straßenwesen GmbH aus Dresden für den
Ausbau der Meißner Straße im Abschnitt zwischen Gradsteg und Albert-Eyckhout-Straße.
Auf dieser Grundlage wird die hauptamtliche Verwaltung ermächtigt, die weiteren Planungs-
und Realisierungsschritte, insbesondere nach der zu erarbeitenden Entwurfs- und
Genehmigungsplanung gemeinsam mit der Dresdner Verkehrsbetriebe AG die Einleitung
eines Planfeststellungsverfahrens nach Sächsischem Straßengesetz durchzuführen.
Hinweis:
Die Beratungsfolge hat mit der Vorstellung der Vorplanung als Freigabe für die
Öffentlichkeitsbeteiligung am 5.3.2019 mit SR 31/19 - 14/19 begonnen.
Im Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die Erarbeitung einer 3. Variante gefordert,
die den Grunderwerb ausschließt. Diese wurde dem SEA am 8.10.2019 als InfoSEA 06/19-
19/24 vorgestellt und erneut zur öffentlichen Vorstellung empfohlen.



Zurück

Beratungsfolge:

    SR 36/20-19/24
  • 20.05.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen