Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Przyznanie technologii IT zgodnie z VOL/A dla administracji miejskiej Radebeul



Der Auftrag zur Lieferung, Installation und Integration von IT-Technik für die Stadtverwaltung
Radebeul wurde gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 VOL/A beschränkt ausgeschrieben und am
20.04.2022 auf der Vergabeplattform von Bund.de und am 21.April 2022 auf der Homepage
der Stadt Radebeul veröffentlicht.

Gegenstand des Auftrages ist die Lieferung, Installation und Integration in das bestehende
IT-System der Stadtverwaltung Radebeul von drei ESX-Servern, einem Backup-Server,
einem Storage-System für ein Datenvolumen von 20TByte SSD, die Einrichtung der
zentralen Datensicherung sowie die Übernahme der Altdaten in das neue System.

Neun Bieter hatten die Vergabeunterlagen mittels Download von der Homepage der
Stadtverwaltung abgerufen. Von diesen hat sich ein Unternehmen konkret durch Abgabe
eines Angebotes an der Ausschreibung beteiligt.

Die Firma Canon aus Dresden war bisher noch nicht für die Stadtverwaltung Radebeul tätig,
kann aber anhand von vergleichbaren Lieferaufträgen ihre Leistungsfähigkeit nachweisen.
Der Fachabteilung IT und Beschaffung der Stadtverwaltung Radebeul ist die Firma
umfänglich bekannt.

Die Kostenschätzung des Sachgebietes IT und Beschaffung der Stadtverwaltung Radebeul
vom 10.01.2022 ergab eine geschätzte Summe in Höhe von 80.000,00 Euro (brutto).

Die Differenz zwischen der Kostenschätzung und der Angebotssumme resultiert im
Wesentlichen aus den langen Lieferzeiten und der insbesondere kritischen Marktsituation
bei Elektronik.


Beschluss:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt Radebeul
beschließt in seiner Sitzung am 01. Juni 2022, den Auftrag zur Lieferung, Installation und
Integration von IT-Technik für die Stadtverwaltung Radebeul an die Firma:

Canon Business Center Dresden GmbH
Enderstraße 94
01277 Dresden

zu einer geprüften Angebotssumme von 96.706,54 Euro (brutto) zu vergeben.

Der Auftrag darf erst erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die
Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Unterrichtung das
Vergabeverfahren beanstandet hat.



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Beratungsfolge:

    VFA 18/22-19/24
  • 01.06.2022 - VFA - Entscheidung

Anlagen