Profil ekspertów-rezydentów dla Komisji Edukacji, Kultury i Spraw Społecznych
§ 10 Abs. 1 der Hauptsatzung schreibt Folgendes fest: „Der Stadtrat kann widerruflich für die
Dauer der Wahlperiode zusätzlich zu den Mitgliedern nach § 6 Abs. 2 dieser Satzung bis zu
drei sachkundige Einwohner als beratende Mitglieder in den Ausschuss berufen. Der Aus-
wahl und Berufung der sachkundigen Einwohner geht ein Beschluss des Stadtrates über die
Art und Weise der geforderten Sachkunde voraus.“
Rozdzielczość:
Der Stadtrat von Radebeul beschließt die Festlegung der Profile (Art und Weise der gefor-
derten Sachkunde) für die Auswahl und Berufung der sachkundigen Einwohner für den Bil-
dungs-, Kultur- und Sozialausschuss wie folgt:
- Soziale Arbeit bei freien Trägern mit Schwerpunkt frühkindliche Betreuung und Jugend-
arbeit
- Kultur / Heimatgeschichte / Tourismus
- Sportlicher Bereich
Sekwencja konsultacji:
- 09.10.2019 - SR - Entscheidung
Załączniki