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Wdrożenie Saksońskiej Ustawy Drogowej: Zmiana klasyfikacji odcinka Unterer Langenwiesenweg


Im Zuge der derzeitigen Überprüfung, Berichtigung und Fortschreibung des Bestandsverzeich-
nisses wurde festgestellt, dass bei der Erstanlegung des Bestandsverzeichnisses der Untere
Langenwiesenweg zwischen dem beschränkt-öffentlichen Weg Nr. 45 und der Rodung als
Ortsstraße eingetragen und gewidmet wurde NKA 0666005-0666004. Dieser Weg kann je-
doch aufgrund der geringen Breite ausschließlich als Fußweg genutzt werden. Es handelt sich
demnach um einen beschränkt-öffentlichen Weg gemäß § 3 Abs. 1 und 4 b SächsStrG.
Kennzeichen eines beschränkt-öffentlichen Weges ist die besondere Zweckbestimmung. Die
Einschränkung auf einen bestimmten Zweck bedeutet jedoch keine Beschränkung des benut-
zenden Personenkreises. Jeder kann den beschränkt-öffentlichen Weg im Rahmen seiner
Zweckbestimmung benutzen.
In Anbetracht dessen kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Eintragung dieses Ab-
schnittes nicht gesetzeskonform ist und sich die Umstufung in einen beschränkt-öffentlichen
Weg erforderlich macht. Dieser Weg wird nach der Umstufung unter der Bezeichnung Unterer
Langenwiesenweg auf dem Bestandsblatt Nr. 433 eingetragen. Die Umstufung dieses Ab-
schnittes in einen beschränkt-öffentlichen Weg ist nach Beschlussfassung öffentlich bekannt
zu geben.

Zawartość

Beschluss:


Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass der Abschnitt NKA 0666005-0666004
(Anlage 1), derzeit als Ortsstraße (Unterer Langenwiesenweg) gewidmet, in einen be-
schränkt-öffentlichen Weg umgestuft wird und beauftragt die Verwaltung, ohne erneute Be-
schlussfassung die Umstufung zu verfügen, sollten nach Ablauf der Frist von 3 Monaten kei-
ne Einwendungen vorliegen.


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Beratungsfolge:

    SEA 03/23-19/24
  • 04.04.2023 - SEA - Entscheidung

Anlagen

Zawartość