Wdrożenie Saksońskiej Ustawy Drogowej: Zmiana klasyfikacji odcinka Altzitzschewig
Im Zuge der derzeitigen Überprüfung, Berichtigung und Fortschreibung des
Bestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass bei der Erstanlegung des
Bestandsverzeichnisses der Weg zwischen Gerhart-Hauptmann-Straße und Altzitzschewig
als Ortsstraße eingetragen und gewidmet wurde.
Dieser Weg kann aufgrund der geringen Breite ausschließlich als Fuß- und Radweg genutzt
werden. Es handelt sich demnach um einen beschränkt-öffentlichen Weg gemäß § 3 Abs.1
und 4 b SächsStrG
Kennzeichen eines beschränkt-öffentlichen Weges ist die besondere Zweckbestimmung. Die
Rozdzielczość:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt gemäß § 7 Sächsisches
Straßengesetz (SächsStrG), dass der Abschnitt NKA 0265054-0265053, derzeit als
Ortsstraße (Teilabschnitt Altzitzschewig) gewidmet, in einen beschränkt-öffentlichen Weg
umgestuft wird und beauftragt die Verwaltung, ohne erneute Beschlussfassung die
Umstufung zu verfügen, sollten nach Ablauf der Frist von 3 Monaten keine Einwendungen
vorliegen.
Sekwencja konsultacji:
- 01.11.2022 - SEA - Entscheidung
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