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Rathaus
Altkötzschenbroda

Egzekwowanie ustawy o drogach saksońskich: Przeklasyfikowanie pustej drogi



Im Zuge der derzeitigen Überprüfung, Berichtigung und Fortschreibung des
Bestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass bei der Erstanlegung des
Bestandsverzeichnisses der Hohlweg zwischen Weinbergstraße und Straken als Ortsstraße
eingetragen und gewidmet wurde.

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt nach § 7 Sächsisches
Straßengesetz (SächsStrG), dass der Hohlweg vom NK 0764034 bis NK 0765001, derzeit
als Ortsstraße gewidmet, in einen beschränkt-öffentlichen Weg umgestuft wird und
beauftragt die Verwaltung, ohne weitere Beschlussfassung die Umstufung zu verfügen,
sollten nach Ablauf von 3 Monaten keine Einwendungen vorliegen.

Der Beschluss SEA 05/23-19/24 wird aufgehoben, da die teilweise Nutzung des Hohlweges
für die Anlieger mit Fahrzeugen bis max. 2,5 t nicht berücksichtigt wurde.




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Beratungsfolge:

    SEA 07/23-19/24
  • 02.05.2023 - SEA - Entscheidung

Anlagen