Egzekwowanie saksońskiej ustawy drogowej: konfiskata odcinka Rosa-Luxemburg-Platz
Das Landratsamt Meißen, Kreisstraßenbauamt sieht den Beschluss vom 26.09.2023 kritisch,
da es sich bei der Umverlegung des Weges, durch die Umgestaltung des Rosa-Luxemburg-
Platzes, um keine unerhebliche Verlegung handelt. Im vorliegendem Fall ist eine
Einziehungsanordnung des ehemaligen Netzknotenabschnittes 0564019-0564005
erforderlich.
Gemäß § 8 SächsStrG kann eine Straße eingezogen werden, wenn sie keine
Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen.
Da der vorgenannte Abschnitt des Rosa-Luxemburg-Platzes durch die Umgestaltung des
Rosa-Luxemburg-Platzes in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden ist, kommt die Verwaltung
zu dem Ergebnis, dass dieser Abschnitt eigezogen werden muss.
Rozdzielczość:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass der Netzknotenabschnitt
0564019-0564005 eingezogen wird und beauftragt die Verwaltung, ohne weitere
Beschlussfassung die Einziehung zu verfügen, sollten nach Ablauf von 3 Monaten keine
Einwendungen vorliegen.
Sekwencja konsultacji:
- 09.04.2024 - SEA - Entscheidung
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