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Nouvelle version de l'accord d'affectation existant avec la commune de Moritzburg pour le transfert de la tâche de réalisation des inspections de prévention des incendies par le Grand Kreisstadt Radebeul


Mit Beschluss vom 20.02.2013 (SR 05/13-09/14) hatte der Stadtrat der Großen Kreisstadt
Radebeul dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der Großen Kreisstadt Coswig,
der Gemeinde Moritzburg und der Großen Kreisstadt Radebeul zugestimmt, auf Grund deren
Regelung auf letztere die Aufgaben bezüglich der Durchführung von
Brandverhütungsschauen übertragen werden sollten.

Diese Zweckvereinbarung wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom
29.05.2013 genehmigt und trat am 21.06.2013 nach Bekanntmachung im Sächsischen
Amtsblatt in Kraft.

Gegenstand der damaligen Vereinbarung war u.a. eine pauschale prozentuale Beteiligung
an den Personal- und Sachkosten durch die Große Kreisstadt Coswig und die Gemeinde
Moritzburg.

Im Zuge der Umsetzung der Zweckvereinbarung hat sich aus den Erfahrungen der
zurückliegenden Jahre jedoch ergeben, dass eine andere Verfahrensweise zur
Kostenbeteiligung praktikabler und gerechter wäre. Des Weiteren kommt hinzu, dass die
Große Kreisstadt Coswig bereits vor ein paar Jahren die Zweckvereinbarung gekündigt hat.

Nach gegenseitiger Abstimmung haben sich die beteiligten Kommunen darauf verständigt,
die Abrechnung zukünftig über sog. Durchführungspauschalen in Abhängigkeit von der
Anzahl der durchgeführten Brandverhütungsschauen vorzunehmen. Dabei soll
unterschieden werden, welche Größe und damit welchen Arbeitsaufwand ein Objekt hat.
Darüber hinaus soll ein Abzug der dafür vereinnahmten Verwaltungsgebühren erfolgen.

Diese Regelungen wurden in § 3 der Zweckvereinbarung dargelegt. Des Weiteren wurde
insbesondere der § 2 der Zweckvereinbarung detaillierter formuliert um zu verdeutlichen,
was eine Brandverhütungsschau tatsächlich beinhaltet.

Die Anlage zur Zweckvereinbarung enthält die Berechnung der Durchführungspauschalen
und sonstigen Kosten.

Im Entwurf wurde die geänderte Vereinbarung der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung und
mit Bitte um rechtliche Hinweise vorgelegt. Mit Schreiben vom 18.07.2023 wurden
entsprechende Hinweise gegeben, welche in die vorliegende Zweckvereinbarung
eingearbeitet wurden. Problemstellungen, die zur Rechtswidrigkeit der Vereinbarung führen
könnten, sollten daher nicht gegeben sein.

Der Gemeinderat der Gemeinde Moritzburg hat in seiner Sitzung am 29.04.2024 die
Neufassung der Zweckvereinbarung in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Décision:



1. Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 18.09.2024 die Aufhebung der
Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Durchführung von
Brandverhütungsschauen zwischen der Großen Kreisstadt Radebeul, der Großen Kreisstadt
Coswig und der Gemeinde Moritzburg vom 22.04.2013.

2. Der Stadtrat beschließ in seiner Sitzung am 18.09.2024 den Abschluss der
Zweckvereinbarung zwischen der Großen Kreisstadt Radebeul und der Gemeinde
Moritzburg zur Übertragung der Aufgabe der Durchführung von Brandverhütungsschauen in
der vorliegenden Fassung (Anlage 1), vorbehaltlich der Genehmigung der
Rechtsaufsichtsbehörde.



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Ordre des délibérations :

    SR 10/24-24/29
  • 18.09.2024 - SR - Entscheidung

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