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Tarifs d'utilisation des salles de sport et des locaux scolaires pour l'année scolaire 2019/2020



Gemäß Stadtratsbeschluss 25/06-04/09 vom 17.5.2006 wurde die Stadtverwaltung
ermächtigt, die Nutzungsentgelte für Schulsporthallen und Schulräume jährlich unter
Zugrundelegung der tatsächlich entstandenen Betriebskosten des jeweiligen
vorangegangenen Kalenderjahres fortzuschreiben.

Die Überprüfung der Betriebskosten des Jahres 2018 zeigt keine Mehrkosten zu den
Vorjahren. Dies ist zum einen auf stabile Energiebezugspreise zurückzuführen. Des
Weiteren erfolgte die Anpassung von Nutzflächen nach Baumaßnahmen. Außerdem
verursachte die prozentuale Anrechnung der Hausmeisterlohnkosten nach den tatsächlichen
Tätigkeiten in den jeweiligen Objekten eine Kostenveränderung.

Die Verwaltung macht daher von einer diesjährigen Neuberechnung der Nutzungsentgelte
keinen Gebrauch.

Anhand der ermittelten Betriebskosten des Jahres 2018 ergibt sich zu dem derzeit
veranschlagten Stundensatz von 5,50€ keine Erhöhung

Seitens des Rechnungsprüfungsamtes und der Kämmerei wurde darauf hingewiesen, dass
im Sinne einer wirtschaftlichen Betrachtung nicht ausschließlich die reinen Betriebskosten zu
ermitteln sind. Daher werden derzeit die gesamten betriebswirtschaftlichen Vollkosten für die
Nutzungen der Schulsporthallen ermittelt.

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Beratungsfolge:

    InfoVFA 03/19-19/24
  • 25.09.2019 - VFA - Kenntnisnahme

Anlagen