Mise à jour du plan des besoins en matière de protection contre les incendies du grand chef-lieu de district de Radebeul
Aufgrund von § 6 (1) Nr. 1 SächsBRKG und § 1 (1) SächsFwVO hat die Große Kreisstadt
Radebeul als örtliche Brandschutzbehörde einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen.
Dieser Plan ermittelt die erforderliche Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr in Radebeul.
Der Plan ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und fortzuschreiben.
Hinweis: Da der Brandschutzbedarfsplan sehr umfangreich ist, kann dieser in der
Stadtverwaltung, Rechts- und Ordnungsamt, SG Brandschutz, eingesehen werden.
Die Präsentation beinhaltet den wesentlichen Auszug aus dem Brandschutzbedarfsplan.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den Brandschutzbedarfsplan für die Große Kreisstadt Radebeul.
Beratungsfolge:
- 17.03.2021 - SR - Entscheidung
Anlagen