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Approbation des comptes annuels 2020 et prise de connaissance du rapport de l'audit local du bureau de vérification des comptes


Gemäß § 88 SächsGemO i.V.m. den §§ 47 - 54 SächsKomHVO wurde der Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2020 entsprechend den Rechtsvorschriften aufgestellt.

Nach § 88 SächsGemO besteht der Jahresabschluss aus
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung und
3. der Vermögensrechnung.
Weiterhin ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern und durch einen
Rechenschaftsbericht zu erläutern sowie mindestens mit den gesetzlich geregelten Anlagen
zu ergänzen. Der Jahresabschluss mit all seinen Bestandteilen ist in Anlage 1 enthalten.

Mit Datum vom 01.07.2021 wurde die Vollständigkeitserklärung durch den
Oberbürgermeister unterzeichnet und am 30.09.2021 wurde der endgültige Jahresabschluss
einschließlich des Anhangs mit allen Anlagen und dem Rechenschaftsbericht dem
Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung nach § 104 SächsGemO übergeben.

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist gemäß § 104 SächsGemO eine
Pflichtaufgabe des Rechnungsprüfungsamtes. Die Detailprüfungen der örtlichen Prüfung
erfolgten im Zeitraum vom Februar 2021 bis Juni 2021 mit Unterbrechungen. Es wurde ein
uneingeschränkter Prüfvermerk erteilt.

Entsprechend § 88c Abs.3 SächsGemO ist dieser Feststellungsbeschluss der
Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und zusammen mit dem Jahresabschluss
ortsüblich bekanntzugeben. Von einer Bekanntgabe des Anhangs kann dabei abgesehen
werden. Die Bekanntgabe umfasst damit
1. die Vermögensrechnung (Anlage 1 des Jahresabschlusses)
2. die Ergebnisrechnung (Anlage 2 des Jahresabschlusses) und
3. die Finanzrechnung (Anlage 3 des Jahresabschlusses).

Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang öffentlich
auszulegen; hierauf ist in der Bekanntgabe hinzuweisen.


Beschluss:



Der Stadtrat stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2020 gemäß Anlage 1
fest und nimmt den Bericht der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt zur
Kenntnis.




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Beratungsfolge:

    SR 71/21-19/24
  • 15.12.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen