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Décision de prise en considération et de nouvelle exposition concernant le plan d'urbanisme relatif au projet n° 71 Wasapark - 2ème projet modifié -.


Mit Beschluss SEA 02/21-19/24 wurde am 30.03.2021 die 1. Öffentliche Auslage zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 beschlossen. Die öffentliche Auslage erfolgte in
der Zeit vom 10.05.2021 bis zum 17.06.2021. In Auswertung der Stellungnahmen stellte sich

Beschluss:


Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
1. Die während der ersten und zweiten öffentlichen Auslage des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 71 vorgetragenen Anregungen und Hinweise der Bürgerschaft sowie
die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Hinweise und
Anregungen wurden geprüft. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt über die
Anregungen und Hinweise wie aus Anlage 1 (Abwägung 1. Auslage), Anlage 2 (Abwägung
2. Auslage), Anlage 3 (Behandlung Träger öffentlicher Belange) zur Vorlage ersichtlich; bzw.
nimmt diese zur Kenntnis.
2. Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den 2. geänderten Entwurf zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 „Wasapark“, in der Fassung vom 10.02.2023,
bestehend aus den Bestandteilen:
Teil A – Planzeichnung
Teil B – Textliche Festsetzungen
Teil C – Vorhabenplan
Teil D – Erschließungsplan
Teil E – Begründung
und beschließt nach § 4a Abs. 3 BauGB die öffentliche Auslegung sowie die erneute
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
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Beratungsfolge:

    SEA 02/23-19/24
  • 07.03.2023 - SEA - Entscheidung

Anlagen