Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Constitution du comité électoral de la ville pour l'élection du maire le 12 juin 2022 et l'éventuel second tour le 03 juillet 2022



Der Stadtrat wählt gemäß §§ 9 Abs. 1, 38 KomWg i.V.m. § 21 Abs. 1 KomWO aus den
Wahlberechtigten und Bediensteten der Stadtverwaltung den Vorsitzenden des
Stadtwahlausschusses, dessen Stellvertreter sowie zwei bis sechs Besitzer und deren
Stellvertreter.
Dabei sollen nach Möglichkeit die in der Stadt vertretenen Parteien und Wählervereinigungen
angemessen berücksichtigt werden.

Entsprechend der bisher üblichen Verfahrensweise haben die Parteien und
Wählervereinigungen die in der Anlage aufgeführten Personen als Beisitzer bzw. Stellvertreter
vorgeschlagen.
Der Vorsitzende des Stadtwahlausschusses und der Stellvertreter des Vorsitzenden sowie der
Beisitzer/Schriftführer und sein Stellvertreter sind Bedienstete der Stadtverwaltung.




Beschluss:



Der Stadtrat beschließt, den Stadtwahlausschuss für die Oberbürgermeisterwahl am 12. Juni
2022 und den etwaigen zweiten Wahlgang am 03. Juli 2022 gemäß Anlage zu besetzen.




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Beratungsfolge:

    SR 69/21-19/24
  • 15.12.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen