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Altkötzschenbroda

Tramway ligne 4 - Décompte provisoire du contrat de transport 2011 à 2021 et augmentation de la subvention d'exploitation pour 2022


Die Stadt Radebeul ist neben dem Landkreis Meißen, der Stadt Coswig, der Gemeinde
Weinböhla, dem Verkehrsverbund Oberelbe Vertragspartner zur Betreibung der Straßen-
bahnlinie 4 durch die Dresdner Verkehrsbetriebe.
Die in den Verträgen fixierten Kostenstrukturen konnten auf Grund unterschiedlichster Fakto-
ren in den zurückliegenden Jahren nicht eingehalten werden. Damit sind wir als Besteller des
Verdichtungstaktes der Straßenbahnlinie 4 (zwischen Gleisschleife Radebeul-Ost und Gleis-
schleife Radebeul-West) direkt an der Erhöhung der Finanzierung der Zuschüsse zu den Be-
triebskosten beteiligt.
Außerdem sind für zurückliegende Investitionen aufgrund nicht bestätigter Zuwendungen für
Mehrkosten seitens des Fördermittelgebers erhöhte Eigenanteile erforderlich. Diese sind als
Investitionszuschüsse an die DVB zu entrichten.
Die Erläuterungen zu den erforderlichen finanziellen Aufwendungen der beteiligten Vertrags-
partner können vollumfänglich den Beschlüssen des Kreistages Meißen Beschluss-Nr.
22/7/0596 (Anlage 1) sowie Beschluss-Nr. 22/7/0570 (Anlage 2) des Landkreises Meißen
entnommen werden.
Die Ministerpräsidentenkonferenz am 02.11.2022 hat ein umfangreiches Paket von Entlas-
tungsmaßnahmen beschlossen. Ausweislich der Ziffer 4 des Beschlusses (Anlage 3) wurde
dabei auch Maßnahmen zur Abfederung der erhöhten Energiekosten beschlossen. Dort
heißt es u.a.: „Darüber hinaus stellt der Bund schon ab dem Jahr 2022 zusätzliche Regionali-
sierungsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung.“




Décision:



(A) Verkehrs- und Investitionsvertrag 2011 bis 2021:
1. Der Stadtrat nimmt die vorläufige Abrechnung des Verkehrsvertrages 2011 bis 2021 (An-
lage 1) zur Kenntnis.
2. Die Stadt Radebeul wird sich an den vorläufig nachgewiesenen Mehraufwendungen für
die Betriebskosten wie vereinbart mit 31,2 % für den Verdichtungstakt und somit mit bis
zu 614,6 TEUR beteiligen.
3. Die Stadt Radebeul wird sich zudem an dem vorläufig nachgewiesenen erhöhten Bedarf
an Eigenmitteln für die vertragsgemäß durchgeführten Investitionen gemäß des ver-
einbarten Teilungsschlüssels mit bis zu 282,0 TEUR beteiligen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis der erfolgten Schlussabrechnung dem
Stadtrat zur Bestätigung vorzulegen.
(b) Vollzug Verkehrs- und Investitionsvertrag 2022 bis 2025: hier Erhöhung Betriebs-
kostenzuschuss 2022:
1. Auf Grund der deutlich gestiegenen Betriebskosten wird der vorläufige Gesamtbetriebs-
kostenzuschuss für das Jahr 2022 einmalig von 2.104,0 TEUR auf 2.705,0 TEUR erhöht
(Anlage 2).
2. Die Stadt Radebeul wird sich an dem erhöhten vorläufigen Gesamtbetriebskosten wie ver-
einbart mit 31,2 % für den Verdichtungstakt und somit mit bis zu 187,5 TEUR beteiligen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis der erfolgten Schlussabrechnung abschlie-
ßend dem Stadtrat zur Bestätigung vorzulegen. Dabei ist auch der Nachweis der korrek
ten Berücksichtigung der gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom
02.11.2022 zum teilweisen Ausgleich der erhöhten Kosten, insbesondere Energie, ab
2022 um bundesweit 1 Mrd. EUR erhöhten Regionalisierungsmittel zu führen.

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Ordre des délibérations :

    SR 70/22-19/24
  • 14.12.2022 - SR - Entscheidung

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