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Statut sur la 1ère prolongation de l'interdiction de changement pour le champ d'application du plan d'aménagement n° 105 nœud de communication Lindenau


Am 01. Februar 2024 endet die Zweijahresfrist der Veränderungssperre zum Bebauungsplan
Nr. 105. Um die städtebaulichen Entwicklungsziele im Umgriff des Bebauungsplangebietes
weiterhin zu sichern und das Plangebiet vor nachteiligen Entwicklungen zu schützen, macht
sich der Erlass der Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre erforderlich.

Décision:


Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt die Satzung über die 1.
Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
105 „Verkehrsknoten Lindenau“ entsprechend Anlage 1 und 2.




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Ordre des délibérations :

    SR 05/24-19/24
  • 17.01.2024 - SR - Entscheidung

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