Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Usnesení o přípravě 2. změny územního plánu


Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im
südwestlichen Teil der großen Kreisstadt Radebeul zwischen der Fabrikstraße und der
Uferstraße und hat eine Gesamtfläche von ca. 3,26 ha.

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“ mit dem
Planungsziel urbanes Wohnen wurde am 26.04.2017 mit Beschluss SR 37/17-14/19 gefasst.
Die Auswertungen der fachgutachterlichen Untersuchungen bzw. Abstimmungen,
insbesondere zum Immissionsschutz ergaben, dass eine an das bestehende Gewerbegebiet
heranrückende Wohnbebauung ohne erhebliche Einschränkungen der Gewerbetreibenden
nicht realisierbar ist. Mit Beschluss des Stadtrates SR 31/18-14/19 wurde daher das
Planungsziel geändert. Neues Planungsziel ist die Schaffung von ergänzenden
Gewerbeflächen entlang der Fabrikstraße unter besonderer Berücksichtigung des
Hochwasser- und Lärmschutzes. Der südliche Bereich des Plangebietes soll als Grünbereich
erhalten bleiben.

Der seit 2006 rechtswirksame Flächennutzungsplan weist für das Plangebiet Wohnbaufläche
und Fläche für die Landwirtschaft aus. Zur Umsetzung des Planungszieles des
Bebauungsplanes Nr. 92 ist es erforderlich, die bisherige Darstellung im
Flächennutzungsplan in gewerbliche Baufläche und Grünfläche zu ändern. Die Änderung
des Flächennutzungsplanes dient der Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Erhaltung der

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Stadtrat beschließt die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes entsprechend der Anlage.



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Beratungsfolge:

    SR 56/20-19/24
  • 15.07.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen