Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

3. změna územního plánu: návrh - rozhodnutí o schválení a výkladu


Mit Beschluss SR 53/01-99/04 fasste der Stadtrat am 24.10.2001 den Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 47 „Paradiesstraße/Mühlweg“. Zur Umsetzung des Planungszieles
des Bebauungsplanes Nr. 47 ist es erforderlich, die bisherige Darstellung:
- der Fläche 1 als Grünfläche in Wohnbaufläche mit hohem Grünanteil, zulässige GRZ
0,3 und
- Der Fläche 2 als Wohnbaufläche und Wohnbaufläche mit hohem Grünanteil,
zulässige GRZ 0,3 in Gemischte Baufläche
zu ändern.

Das städtische Erfordernis zur Aufstellung von Bauleitplänen besteht hinsichtlich der Art der
zukünftigen baulichen Nutzung und Sicherung des Bestandes.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 10.09. bis 14.10.2020
statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.08.2020
um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Es wurden folgende Stellungnahmen eingereicht, zu denen sich die Stadtverwaltung wie

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den Entwurf der 3. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Radebeul, bestehend aus Teil A –
Rechtsplan und Teil B – Begründung mit Umweltbericht und beschließt die förmliche
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden gemäß § 4 Abs.
2 BauGB.




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Beratungsfolge:

    SEA 01/21-19/24
  • 05.01.2021 - SEA - Entscheidung

Anlagen