Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Usnesení o přípravě plánu rozvoje č. 99 Pestalozzistrasse


Im Plangebiet soll eine Freizeitanlage bzw. ein Spielplatz errichtet werden. Dadurch erfolgt die
Nutzung und Ordnung einer innerstädtischen unbebauten Fläche.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt. Der Flächennutzungsplan muss daher im Parallelverfahren geändert werden.


Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Pestalozzistraße“.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Der Geltungsbereich beinhaltet gemäß Anlage 1 die Flurstücke 124/5, 124/6, 125/3, 125/4,
126/3, 126/4, 127/3, 128/3, 129/a, 130/3, 131/3, 132/3, 134/1, 136/1, 137/3, 138/1 und 588/c
der Gemarkung Radebeul.
Das Planungsziel besteht in der Schaffung einer Freizeitanlage bzw. eines Spielplatzes.



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Beratungsfolge:

    SR 53/20-19/24
  • 15.07.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen