Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Rozšíření působnosti plánu rozvoje č. 91 Riesestrasse


Die Erweiterung des Geltungsbereiches macht sich erforderlich, um auf den zusätzlich mit
aufgenommenen Grundstücksflächen die Herstellung einer Freizeitanlage und eines
Spielplatzes vorsehen zu können. Gleichzeitig wird diese Fläche planerisch geordnet.



Anlage:
SR 20/19-19/24_Anlage 1_Lageplan




Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 91
„Riesestraße“ wie folgt:
Die Flurstücke T.v.1048/1, T.v.1048/2, 588c, 138/1, 137/3, 136/1, 134/1, 132/3, 131/3, 130/3,
129a, 128/3, 127/3, 126/1, 125a, 124/1 der Gemarkung Radebeul werden in den Umgriff des
Bebauungsplans aufgenommen mit dem Planungsziel Freizeitanlage/Spielplatz.
Maßgebend für die Abgrenzung des Bebauungsplans ist der Lageplan mit Darstellung des
räumlichen Geltungsbereiches vom 30.09.2019 im Maßstab 1:1000 (im Original).




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Beratungsfolge:

    SR 20/19-19/24
  • 27.11.2019 - SR - Entscheidung

Anlagen