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Altkötzschenbroda

Zrušení mandátu Dr. Schreckenbacha v městské radě - Svobodní voliči


Gemäß § 18 SächsGemO kann die ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigem Grund abgelehnt
oder deren Beendigung verlangt werden.
Aus vorrangig gesundheitlichen Gründen (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 SächsGemO) ist es Herrn Dr.
Schreckenbach nicht mehr möglich, sein Ehrenamt als Stadtrat wahrzunehmen. Aus diesem
Grund bat er mit Schreiben vom 31.07.2020 um Aufhebung seines Stadtratsmandates.
Die Gründe aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO (älter als 65 Jahre) und § 18 Abs. 1 Nr. 3
SächsGemO (zehn Jahre Zugehörigkeit zum Stadtrat) wären ebenfalls einschlägig.

Beschluss:


Der Stadtrat entscheidet, dass bei Herrn Dr. Schreckenbach (Fraktion Freie Wähler) ein
wichtiger Grund i.S.v. § 18 Abs. 1 SächsGemO zur Beendigung seiner ehrenamtlichen
Tätigkeit als Stadtrat vorliegt.
Mit der Beschlussfassung endet das Stadtratsmandat.




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Beratungsfolge:

    SR 79/20-19/24
  • 14.10.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen