Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Statut o prodloužení zákazu změny pro nemovitosti v oblasti rozvojového plánu č. 91 Riesestrasse



Der Stadtrat hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 91 mit der Bezeichnung
„Riesestraße“ am 15.03.2017 (Beschluss SR 13/17-14/19) beschlossen.
Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die Meißner Straße;
- im Osten durch die westliche Grundstücksgrenze der Wohngrundstücke der
Schumannstraße;
- im Süden durch die Pestalozzistraße und
- im Westen durch die Wasastraße.

Die Veränderungssperre umfasst das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 91 vollständig, somit
die Flurstücke 489, 495/c, 495/d, 495/e, 496/1, 496/3, 496/4, 496/5 der Gemarkung
Serkowitz und 587/1, 587/2, 588, 588/a, 588/e, 589, 650/1, T.v. 1042/1 der Gemarkung
Radebeul.

Die bis sechsgeschossigen Bürogebäude des „Wasaparks“ wurden in den siebziger Jahren
des vorigen Jahrhunderts für einen Projektierungsbetrieb errichtet und in der Folge durch
verschiedene Bürounternehmen genutzt. Aktuell steht ein Großteil der Nutzflächen leer.
Die drei ca. 88 m langen und ca. 21 m hohen Gebäude ignorieren die umgebende kleinteilige
städtebauliche Struktur und sind ein deutlicher Fremdkörper im Stadtgefüge.
Die Bürogebäude haben - soweit sie in Nutzung bleiben - Bestandsschutz und können für die

Beschluss:



Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt am 28.08.2019 nachfolgende
Satzung:

Satzung über die Verlängerung einer Veränderungssperre für die Grundstücke im
Bereich des Bebauungsplans Nr. 91 „Riesestraße“

Die Große Kreisstadt Radebeul erlässt aufgrund §§ 14 und 16 f. BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), folgende Satzung:

§ 1 Zu sichernde Planung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat am 15.03.2017 beschlossen, für den in § 2
bezeichneten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung der Planungsziele
wurde vom Stadtrat am 23.08.2017 für diesen Bereich eine Veränderungssperre erlassen,
die am 01.09.2017 für zwei Jahre in Kraft trat.
Die Veränderungssperre wird um ein weiteres Jahr verlängert.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die Flurstücke 489, 495/c, 495/d, 495/e, 496/1,
496/3, 496/4, 496/5 der Gemarkung Serkowitz und 588, 588/a, 588/e, 589, 650/1, 587/1,
587/2 sowie T.v. 1042/1 der Gemarkung Radebeul.

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist in dem als Anlage beigefügten
(unmaßstäblichen) Lageplan zeichnerisch dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil der
Satzung.


Zurück

Beratungsfolge:

    SR 11/19-19/24
  • 28.08.2019 - SR - Entscheidung

Anlagen