Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Provádění saského silničního zákona: Překlasifikace silnice č. 8



Im Zuge der derzeitigen Überprüfung, Berichtigung und Fortschreibung des
Bestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass bei der Erstanlegung des
Bestandsverzeichnisses der Weg Nr. 8 als beschränkt-öffentlicher Weg eingetragen und
gewidmet wurde. In diesem Zusammenhang wurde außerdem festgestellt, dass dieser Weg
unter einer falschen Bezeichnung (Weg Nr. 8) eingetragen wurde. Der Coswiger Neuhofweg,
welcher aufgrund des Verlaufes der Stadtgrenze zum Teil über Radebeul Stadtgebiet verläuft,
wird im Bestandsverzeichnis der Großen Kreisstadt Radebeul zukünftig unter dem
Bestandsblatt 231 (Neuhofweg) geführt.

Bei der Stadt Coswig wurde der Neuhofweg als Gemeindestraße (Ortsstraße) im

Rozlišení:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass der Weg Nr. 8 (neue
Bezeichnung im Bestandsverzeichnis der Großen Kreisstadt Radebeul –Neuhofweg-),
derzeit als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet, in eine Gemeindestraße (Ortsstraße)
umgestuft wird.


Die Verwaltung wird beauftragt, ohne weitere Beschlussfassung die Umstufung zu verfügen,
sollten nach Ablauf von 3 Monaten keine Einwendungen vorliegen.
Es wird eine Widmungsbeschränkung für Fahrzeuge bis max. 2,5 t eingetragen.




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    SEA 01/24-19/24
  • 23.01.2024 - SEA - Entscheidung

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