Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Změna směrnice o financování města Radebeul - zvýšení základního financování


Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich grundlegend geändert. Beginnend be-
reits im Jahr 2021 hat sich die Inflation deutlich erhöht. Diese Entwicklung hat sich im laufen-
den Jahr dramatisch beschleunigt. Nach Vorhersagen der maßgeblichen Wirtschaftsfor-
schungsinstitute sowie der Zentralbanken wird sich diese Entwicklung auch in den kommen-
den Jahren fortsetzen und die Inflationsrate wird nur allmählich wieder in den EZB-Zielkorri-
dor von 2 % zurückkehren. Parallel dazu verdichten sich die Anzeichen für einen konjunktu-

Rozlišení:


Der Stadtrat beschließt mit dem Ziel der Stabilisierung der Förder- und Vereinslandschaft im
Stadtgebiet angesichts des grundlegend gewandelten Inflationsumfeldes sowie der drohen-
den konjunkturellen Abkühlung die Änderung der Ziffer 5.1.3 „Sonderform Grundförderung“
der städtischen Förderrichtlinie i.d.F. der Beschlussfassung des Stadtrates vom 20.03.2019
(SR 15/19-14/19) wie folgt:
„Vereinen, Gruppen und Initiativen kann eine jährliche Grundförderung von maximal 300 €
350 € als nicht rückzahlbare institutionelle Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Voraus-
setzung dafür ist, dass keine weitere Förderung erfolgt. Eine Nachweisführung ist hierfür ge-
mäß 4.2 nicht erforderlich.“
Die Erhöhung gilt ab dem Jahr 2023.




Zpět

Pořadí konzultací:

    SR 51/22-19/24
  • 12.10.2022 - SR - Entscheidung

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