Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Stav vypořádání výběru příspěvků na stočné k 31. prosinci 2020


Seit dem Jahre 2005 erhebt die Stadt auf der Grundlage des Sächsischen Kommunalabga-
bengesetzes (SächsKAG) sowie der entsprechenden städtischen Abwasserbeitragssatzung
Abwasserbeiträge von den an die zentrale öffentliche Abwasserentsorgungsanlage anschließ-
baren Grundstücken bzw. deren Eigentümern.
Mit der Einbringung des hoheitlichen Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radebeul zum

Beschluss:



Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt auf der Grundlage der Verfahrens-
festlegung in Ziffer 6 des Stadtratsbeschlusses SR 39/11-09/14 vom 20.07.2011 wie folgt:
- Der auf den 31.12.2020 fortgeschriebene Erhebungs- und zweckgerechte Verwen-
dungsstand der Abwasserbeiträge gemäß der Anlagen 1 und 2 wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Die angesammelten Mittel aus der Erhebung von Abwasserbeiträgen setzen sich aus der
Rücklage „Abwasserbeiträge“ i.H.v. 250.073,98 EUR und aus anteiligen Mitteln der schritt-
weisen Rückführung der Kapitalumlage des Abwasserzweckverbandes Gemeinschafts-
kläranlage Meißen, nämlich jenem Anteil der ursprünglich aus Abwasserbeiträgen finanziert
wurde, i.H.v. 575.846,71 EUR zusammen.




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Beratungsfolge:

    SR 74/21-19/24
  • 15.12.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen