Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Mimořádná splátka půjčky a odpovídající změna usnesení SR 06/21-19/24


Der Stadtrat hat angesichts der zu erwartenden negativen Auswirkungen der Corona-Pande-
mie auf den städtischen Haushalt mit dem Beschluss SR 06/21-19/24 Haushaltsvorsorge ge-
troffen. Es wurden die planmäßigen Tilgungen der Stadt in den Jahren 2021 bis 2025 herab-
gesetzt, um trotz der Corona-Auswirkungen eine vertretbare Investitionstätigkeit zu sichern.
Im Gegenzug wurde festgeschrieben, dass wenn sich die erwarteten negativen Corona-Aus-
wirkungen so nicht oder nicht in voller Höhe einstellen würden, dass dann jeweils die Hälfte
des verbesserten Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit für außerordentli-
che Kredittilgungen genutzt werden sollen.

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt eine außerordentliche Kredittilgung in Höhe von 2.314.968,49 EUR
und damit in Höhe des nach Abzug des außerordentlichen Coronaausgleichs an die Stadtbä-
der und Freizeitanlagen GmbH verbleibenden hälftigen gegenüber den Planannahmen für
2020 verbesserten Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit. Grundlage ist
der festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2020.
Zugleich wird der Stadtratsbeschluss SR 06/21-19/24 vom 21.04.2020 (Anlage) zur corona-
bedingten Änderung des Modus der planmäßigen Tilgungen in Ziffer 2 wie folgt angepasst:
„Im Gegenzug wird im Falle der Verbesserung des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Ver-
waltungstätigkeit (Finanzhaushalt) im Haushaltsvollzug gegenüber dem Planansatz die Hälf-
te des Verbesserungsbetrages mit der Feststellung des Jahresabschlusses (beginnend mit
der Feststellung des Jahresabschlusses 2021 2020) für außerordentliche Tilgungen verwen-
det.“




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Beratungsfolge:

    SR 73/21-19/24
  • 15.12.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen