Gewerbeangelegenheiten
Gewerbeangelegenheiten
Der Bereich Gewerbe ist Ansprechpartner für gewerbliche An-, Um- und Abmeldungen.
Bei einer Gewerbeanmeldung sind vorzulegen:
- Personalausweis/ Reisepass
- evtl. bereits vorhandene Erlaubnisse (z.B. Handwerkskarte, Maklererlaubnis)
- aktueller Handelsregisterauszug bei juristischen Personen oder Personengesellschaften (bei ausländischen Unternehmen sind die Unterlagen in deutscher Übersetzung vorzulegen)
- Gesellschaftervertrag bei GmbH in Gründung und bei GbR (BGB- Gesellschaft)
weitere Zuständigkeiten |
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Bestätigung des Aufstellortes für Gewinnspielgeräte
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Führen der Gewerbekartei von Radebeul und Erteilung von Gewerbeauskünften
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Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Gewerbeordnung und des Sächs.Gaststättengesetzes einschließlich der Sperrzeitverordnung sowie der Vorschriften der Spielverordnung, des Sächs. Ladenöffnungsgesetzes und der Preisangabenverordnung
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Überwachung von Wanderlagern (Kaffeefahrten) nach § 56 a GewO
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