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Altkötzschenbroda

Type and method of execution of the municipal construction project: Renovation of the retaining wall in the area of Jägerhofstraße no. 16, 20



Anlass der Planung und Ausgangssituation

Die Stützwand sichert einen Geländesprung an der Jägerhofstraße Nr. 16 und 20 in Rade-
beul. Die Länge der Stützwand beträgt ca. 56 m, die Stützwandhöhe 2,70 bis 5,30 m.
Die Jägerhofstraße hat die Funktion einer Anliegerstraße und führt in den Stadtteil Lindenau.

Im Jahr 2017 wurde im Zuge eines privaten Bauvorhabens (Errichtung Mehrfamilienhaus
Flurstück 2909/h) die Standsicherheit der vorhandenen Stützwand an der Grundstücksgren-
ze zur Jägerhofstraße untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass es Stützwandbereiche gibt,
in denen die Standsicherheit der Stützwand nicht nachgewiesen werden kann. Folgende
Schäden wurden dokumentiert:

- Horizontal-, Diagonal-, Vertikal- und Haarrisse
- Durchfeuchtungen entlang der Risse
- Salzausblühungen und Versalzungen entlang der Risse
- Abplatzungen der Oberfläche und geschädigte Oberflächen
- offene herstellungsbedingte Schalungsstöße und Betonierfugen

Die Stützwand ist zu ertüchtigen bzw. neu herzustellen. Neben der Gewährleistung der äu-
ßeren Standsicherheit der Stützwand werden auch Maßnahmen zum Erhalt der Dauerhaftig-
keit und zur Absturzsicherung des Fußgängerverkehrs erforderlich.

Ausbauvorhaben
Im Rahmen der Vorplanung wurden folgende 4 Varianten untersucht:

Variante 1 (Unterfangung mit Düsenstrahlverfahren)
Für diese Variante wurden die Baukosten auf 286.000 € geschätzt. Es fehlt eine Abdichtung
der Stutzwand. Die Dauerhaftigkeit kann nicht gewährleistet werden. Die Rückseite der
Stützwand wird nicht freigelegt, es wird keine Baugrube mit ggf. Baugrubensicherung im Hin-
terfüllbereich erforderlich. Eine Vollsperrung der Straße ist notwendig.

Variante 2 (Unterfangung mit Düsenstrahlverfahren und Rückseitenabdichtung)
Die Baukosten für die Variante 2 wurden auf 540.000 € geschätzt. Diese Variante gewähr-
leistet
die Dauerhaftigkeit der Stützwand. Die Rückseite der Stützwand muss freigelegt werden, es
wird eine Baugrube mit ggf. Baugrubensicherung erforderlich. Eine Vollsperrung der Straße
ist notwendig.

Variante 3 (Neubau)
Die Kostenschatzung für die Variante 3 ergab Baukosten in Höhe von 594.000 €. Die Aus-
führung erfolgt nach der ZTV-ING und gewährleistet Dauerhaftigkeit und Absturzsicherung.
Die vorhandene Stutzwand muss zurückgebaut werden. Für den Abbruch und den Neubau
ist eine Baugrube incl.
Baugrubensicherung erforderlich. Eine Vollsperrung der Straße ist notwendig.

Variante 4 (Stahlbetonvorsatzschale und Bodenvernagelung)
Für diese Variante wurden die Baukosten auf 326.000 € geschätzt. Die Entwässerung erfolgt
auf der Luftseite der Wand unterhalb der Vorsatzschale. Die Dauerhaftigkeit ist gewährleis-
tet. Die Ruckseite der Stützwand wird nicht freigelegt, es wird keine Baugrube mit ggf.
Baugrubensicherung im Hinterfüllbereich erforderlich. Eine halbseitige Straßensperrung ist
ausreichend.


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die vom Ingenieurbüro Curbach
Bösche Ingenieurpartner aus Dresden erarbeitete Vorzugsvariante 4 der Vorplanung (Stand
01/2023) für die Sanierung der Stützmauer im Bereich Jägerhofstraße 16, 20.




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Beratungsfolge:

    SEA 18/23-19/24
  • 07.11.2023 - SEA - Entscheidung

Anlagen