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The award of construction services in accordance with VOB/A for the construction project: New construction of fire station FFW Radebeul Ost - Lot 08.1 Gate systems - Folding gate systems


Das Bauvorhaben „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses FFW Radebeul Ost – Los 08.1
Toranlagen – Falttoranlagen wurde gemäß § 3a Abs. 1 VOB/A öffentlich ausgeschrieben und
am 22. Dezember 2023 auf den Vergabeplattformen von Bund.de und eVergabe.de sowie
am 27. Dezember 2023 auf der Homepage der Großen Kreisstadt Radebeul veröffentlicht.

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Lieferung und der Einbau der
Falttoranlagen.

Fünf Firmen hatten die Vergabeunterlagen abgefordert. Von diesen haben sich drei Firmen
konkret an der Ausschreibung durch Abgabe eines Angebotes beteiligt.

Die Firma RS Torsysteme GmbH & Co. KG ist bisher noch nicht für die Stadtverwaltung
Radebeul tätig geworden, konnte aber anhand von vergleichbaren Referenzen die
erforderliche Leistungsfähigkeit nachweisen.

Die Kostenschätzung des beauftragten Planungsbüros tT2 architektur Tragwerk vom 20.
Dezember 2023 ergab eine geschätzte Bausumme in Höhe von 297.542,84 Euro (brutto).

Das Angebot der Firma RS Torsysteme GmbH & Co. KG liegt oberhalb der
Kostenschätzung. Die Differenz resultiert im Wesentlichen zum einen aus der allgemeinen
Entwicklung der Energie- und Lohnkosten und zum anderen, durch die ungewöhnlich hohen
Material- und Herstellungskosten bei Stahl und Glas.
Fehlendes Verständnis zu den ausgeschriebenen Positionen ist nicht erkennbar. Auch liegen
keine Rechenfehler vor.

Eine termin- und qualitätsgerechte Leistung kann von der Firma erwartet werden.

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt in
seiner Sitzung am 05. März 2024, den Auftrag für das Vorhaben „Neubau eines
Feuerwehrgerätehauses FFW Radebeul Ost – Los 08.1 Toranlagen – Falttoranlagen“ an die
Firma

RS Torsysteme GmbH & Co. KG
Limburger Straße 78
65555 Limburg – Offheim

zu einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 364.582,68 Euro (brutto) zu vergeben.

Der Auftrag darf erst erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die
Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Unterrichtung das
Vergabeverfahren beanstandet hat.



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Beratungsfolge:

    SEA 07/24-19/24
  • 05.03.2024 - SEA - Entscheidung

Anlagen