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Resolution on consideration and approval of the outdoor area statutes no. 1 Jägerstraße


Der Stadtrat beschloss am 20.05.2020 mit Beschluss SR 42/20-19/24 die Aufstellung einer
Außenbereichssatzung Nr. 1 mit der Bezeichnung „Jägerstraße“. Diese Satzung erleichtert
die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich, ändert aber nichts an der
Außenbereichslage.

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Nachbargemeinden
erfolgte im Zeitraum vom 20.07.2020 bis 21.08.2020. Die eingegangenen Stellungnahmen
der Öffentlichkeit und der Behörden wurden in Anlage 1 dargestellt und untereinander und
gegeneinander abgewogen.



Beschluss:


Der Stadtrat beschließt:
1. Die während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB und
der Behörden gemäß §4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Hinweise zur
Außenbereichssatzung Nr. 1 „Jägerstraße“ wurden geprüft. Der Stadtrat beschließt über
die Anregungen wie in Anlage 1 ersichtlich. Die vorgetragenen Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat beschließt die Außenbereichssatzung Nr. 1 „Jägerstraße“ in der Fassung
15.05.2020 mit red. Ergänzungen bestehend aus Teil A – Rechtsplan und Teil B –
textliche Festsetzungen (Anlage 2 und 3) und billigt die Begründung (Anlage 4).




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Beratungsfolge:

    SR 86/20-19/24
  • 25.11.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen