Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Fourth statute amending the statute on the levying of charges for special use of public roads


Ab dem 01.01.2024 wurde der bislang gültige Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie von 7
% auf 19 % erhöht. Dies wird zum Anlass genommen, das Vorgehen in Bezug auf die
Handhabung von Sondernutzungen im Bereich Gastronomie / Warenauslagen zu
modifizieren.
Der größte Anteil derartiger Sondernutzungen befindet sich in den beiden City-Bereichen

Resolution:


Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt die als Anlage 1 beigefügte vierte
Satzung zur Änderung der Sondernutzungs-Gebührensatzung der Großen Kreisstadt
Radebeul.:



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Consultation sequence:

    SR 28/24-19/24
  • 22.05.2024 - SR - Entscheidung

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