Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Waiver of preparation of consolidated financial statements for 2021


Gemäß § 88b SächsGemO i. V. m. Teil A XIV Nr. 3 Buchst. a der VwV Kommunale
Haushaltswirtschaft ist es einer „…Gemeinde freigestellt, auf die Aufstellung eines
Gesamtabschlusses zur verzichten. Für den Verzicht ist ein Beschluss des Gemeinderats
erforderlich. Der Beschuss soll im Zusammenhang mit dem Beschuss über die
Haushaltssatzung gefasst werden und sich auf den Gesamtabschluss des jeweiligen
Haushaltsjahres beziehen.“
Für 2020 wurde im Rahmen der Vorlage SR 21/20-19/24 bereits erstmalig auf die
Aufstellung des Gesamtabschlusses verzichtet. Ein solcher Beschluss wird auch für das Jahr
2021 wieder notwendig.
Aufgrund der Auslagerung von kommunalen Aufgaben aus den Kernhaushalten in
Beteiligungsunternehmen kommt es in Radebeul, wie auch in anderen Städten und
Gemeinden, zu konzernähnlichen Strukturen. Die Tochterunternehmen (z.B. BZGR, BGR,

Beschluss:


Gemäß § 88b SächsGemO i. V. m. Teil A XIV Nr. 3 Buchst. a der VwV Kommunale
Haushaltswirtschaft in der jeweils geltenden Fassung beschließt der Stadtrat der Großen
Kreisstadt Radebeul, für das Haushaltsjahr 2021 auf die Aufstellung eines
Gesamtabschlusses zu verzichten.




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Beratungsfolge:

    SR 12/21-19/24
  • 21.04.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen