Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Update of the fire protection requirements plan for the large district town of Radebeul



Aufgrund von § 6 (1) Nr. 1 SächsBRKG und § 1 (1) SächsFwVO hat die Große Kreisstadt
Radebeul als örtliche Brandschutzbehörde einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen.
Dieser Plan ermittelt die erforderliche Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr in Radebeul.
Der Plan ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und fortzuschreiben.

Hinweis: Da der Brandschutzbedarfsplan sehr umfangreich ist, kann dieser in der
Stadtverwaltung, Rechts- und Ordnungsamt, SG Brandschutz, eingesehen werden.
Die Präsentation beinhaltet den wesentlichen Auszug aus dem Brandschutzbedarfsplan.

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt den Brandschutzbedarfsplan für die Große Kreisstadt Radebeul.



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Beratungsfolge:

    SR 17/21-19/24
  • 17.03.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen