Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Sale of parcels 371/2, 373/3, 375/2 and 376 of the Naundorf district, Kötitzer Straße 40


Das Areal am Sportplatz Kötitzer Straße 40 erstreckt sich zwischen der vorhandenen Wohn-
bebauung bis nach Norden zur Wilhelm-Eichler-Straße. Bereits 1995 fasste der Stadtrat den
Beschluss zur Entwicklung des Standorts als Wohnbaufläche, Kinderspielfläche, Kinderta-
gesstätte bzw. Schulstandort. Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist die Fläche
als Wohnbaufläche dargestellt. Eine Weiterführung der Planung musste bisher aufgescho-
ben werden, da sich das Areal im Überschwemmungsgebiet befindet. Die Ausgliederung ist
beantragt.
Zur konkreten Entwicklung dieses Wohnbaustandorts wurde die Besitzgesellschaft der Stadt
in den vergangenen Jahren bereits tätig. So hat sie mehrere Grundstücke in dem Areal von
Privateigentümern erwerben können. Wohnungsbau ist Aufgabe des 100%igen Tochterun-
ternehmens der Stadt, der Besitzgesellschaft.
Daher hat die Große Kreisstadt Radebeul der Besitzgesellschaft die Flurstücke 371/2, 373/3,
375/2 und 376 der Gemarkung Naundorf mit einer Gesamtgröße von 25.891 m² zum Kauf
angeboten. Der Aufsichtsrat der Besitzgesellschaft hat am 03.11.2022 den Ankauf beschlos-
sen.
Dem Kaufpreis liegt das Wertgutachten des Gutachterausschusses des Landkreises Meißen
vom 17.08.2022 zugrunde, dass einen Bodenwert von 127,77 €/m² ermittelt hat. Multipliziert
mit der zu verkaufenden Fläche ergibt dies 3.308.093,07 €. Im Gutachten wurde auf volle
Zehntausender auf- bzw. abgerundet. Bei gleicher Anwendung dieser Rundungsregel ergibt
sich ein gerundeter Verkehrswert von 3.310.000,00 €.
(Hinweis: Das Gutachten wurde zu einem früheren Zeitpunkt in Auftrag gegeben. Damals
war Aufgabenstellung, eine Wertermittlung für die Flurstücke 371, 373a, 375/2 und 376 der
Gemarkung Naundorf durchzuführen. Zwischenzeitlich wurde eine Vermessung durchge-
führt, da sich auf den Flurstücken noch kleinste Verkehrsflächen befinden. Im Ergebnis wur-
de eine Fläche von insgesamt 45 m² aus den Flurstücken 371 und 373a herausgetrennt. Die
neuen Flurstücke heißen nun 371/2 und 373/3. Die Vermessung ist mittlerweile im Kataster
vollzogen. Daher müssen die Verkehrsflächen mit 45 m² von der ursprünglich im Gutachten
angegebenen Gesamtfläche mit 25.936 m² abgezogen werden. Aufgrund der Rundungsregel
kommt es zufälligerweise zum gleichen Endergebnis beim Verkehrswert. Die Neuberech-
nung ist mit dem Vorsitzenden des Gutachterausschusses abgestimmt. Zur Veranschauli-
chung der Vermessung dient die Anlage „Fortführungsnachweis zur Vermessung der Flurstü-
cke 371 und 373a hinsichtlich Verkehrsflächen“.)
Der Kaufpreis wird der Besitzgesellschaft als Gesellschafterdarlehen gewährt und durch die-
se ab 2023 in Jahresscheiben zu je 500 TEUR getilgt. Hinsichtlich des Liquiditätsflusses wird
damit eine Balance zwischen den Interessen der Stadt auf Erhalt des Kaufpreises und jenen
der Besitzgesellschaft auf Vermeidung einer Kreditzwischenfinanzierung gefunden.
Die Einräumung einer Rückübertragungsmöglichkeit, falls das Überschwemmungsgebiet
nicht in überschwemmungsgefährdetes Gebiet umgestuft werden sollte, wurde auch unter
Hinzuziehung des Notars geprüft. Eine solche Rückübertragungsmöglichkeit hätte zur Folge,
dass die Einnahme in Höhe des Kaufpreises auf einem Verwahrkonto sichergestellt werden
muss und nicht zur Finanzierung eingesetzt werden kann. Bis zum Auslaufen der Rücküber-
tragungsoption kann somit im städtischen Haushalt nicht über die Einnahme verfügt werden.
Die Rückübertragungsoption wird daher nicht als das geeignete Sicherungsinstrument ange-
sehen. Vielmehr ist zu verdeutlichen, dass es sich bei der Besitzgesellschaft um ein 100%-

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt den Verkauf der Flurstücke 371/2, 373/3, 375/2 und 376 der Gemar-
kung Naundorf, Kötitzer Straße 40 mit einer Gesamtgröße von 25.891 m² an die Besitzge-
sellschaft der Stadt Radebeul mbH zu einem Kaufpreis von 3.310.000,00 €.


Ferner beschließt der Stadtrat die Ausreichung eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von
3.310.000,00 € ab 2023.




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Beratungsfolge:

    SR 58/22-19/24
  • 23.11.2022 - SR - Entscheidung

Anlagen