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Decision in principle to locate the music school of the district of Meißen in the Alte Post West, Meißner Straße 285 in the Radebeul-West centre redevelopment area


Seit 2013 besteht für das Grundstück der Alten Post West, Meißner Straße 285, das Pla-
nungs- und Sanierungsziel: Ansiedlung einer Gemeinbedarfseinrichtung (Musikschule des
Landkreises Meißen). Mit dem Umzug des Hauptsitzes sowie zugleich des schülerstärksten
Standortes der Musikschule im Landkreis Meißen in ein größeres Gebäude im Stadtteilzen-
trum West soll ein wesentlicher Beitrag zur Beseitigung funktionaler Defizite und städtebauli-
cher Missstände sowie zur Stärkung des Sanierungsgebietes als belebtes Versorgungs- und
kulturelles Zentrum geleistet werden.
Um dieses Ziel umzusetzen, hat der Stadtrat in den Jahren 2013 bis 2019 die folgenden
grundsätzlichen Beschlüsse gefasst:
- Bebauungsplan Nr. 80 „Umfeld Alte Post West“ (Aufstellungsbeschluss SR 42/13-09/14
vom 10.07.2013, Auslegungsbeschluss SEA 11/15-14/19 vom 14.04.2015)
- Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept für das Sanierungsgebiet „Zentrum Radebeul-
West“ (SR 19/16-14/19 vom 16.03.2016, 1. Fortschreibung: SR 18/18-14/19 vom
21.03.2018, 2. Fortschreibung: SR 30/19-14/19 vom 22.05.2019), wo die Gesamtkosten
von 5,7 Mio. € entsprechend fixiert sind (vgl. Seite 121: Schwerpunktmaßnahme „Alte
Post“ - Anlage 1)
Zudem wurde mit InfoSEA 20/18-14/19 der Stadtentwicklungsausschuss am 04.12.2018 mit
gesonderter Vorlage darüber informiert, dass der Landkreis Meißen eine Machbarkeitsstudie
„Umnutzung der Alten Post Radebeul-West zur Musikschule des Landkreises Meißen (Ver-
waltungssitz und Unterrichtsort für 1.300 Radebeuler Schüler)“ erstellen lassen hat, und dass
der Landkreis mit dem privaten Eigentümer Verhandlungen zum Erwerb des Grundstückes
aufnehmen wird.
Mit der InfoSEA 02/19-14/19 wurde darüber hinaus der Stadtentwicklungsausschuss am
22.01.2019 informiert (ebenso der VFA am 09.01.2019 unter TOP 14.1), dass im Zuge des
Ausbaus der Meißner Straße mit Errichtung einer barrierefreien Straßenbahnhaltestelle die
bisherige Grundstückszufahrt des Nettomarktes verlegt werden muss. Eine entsprechende
Absichtserklärung wurde von den betroffenen Grundstückeigentümern im Zuge der Gesam-
tentwicklung des Areals zusammen mit der Stadt unterzeichnet (Anlage 2). Das Projekt Mu-
sikschule hat somit auch auf die Umsetzung weiterer Entwicklungsziele im Sanierungsgebiet
Einfluss bzw. könnte diese gefährden.
In Umsetzung dieser Absichtserklärung und zur Sicherung der darin beschriebenen und in-
zwischen sich weiter konkretisierten städtebaulichen Ziele (Netto-Einkaufsmarkt bleibt an
bisheriger Stelle / Neubau für Rossmann-Drogeriemarkt) wurde eine Grundsatzvereinbarung
hinsichtlich der Beantragung und Bewilligung von gegenseitigen Grunddienstbarkeiten be-
züglich Geh-, Fahr- und Leitungsrechten unterzeichnet unter dem Vorbehalt der Zustimmung
des Stadtrates (Anlage 3). Auf dieser Grundlage können nunmehr die notariellen Erklärun-
gen in grundbuchtauglicher Form getätigt werden. Das Zustimmungserfordernis durch den
Stadtrat ergibt sich aus der wertmindernden Belastung eines schmalen zwischen dem Ross-
mann-Grundstück und der öffentlich gewidmeten Straßenfläche befindlichen städtischen
Flurstückes.
Die Stadt Radebeul hat im Rahmen des Städtebauförderprogrammes „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ (SOP) / „Lebendige Zentren“ (LZP) nach der Richtlinie Städtebauliche Er-
neuerung RL StBauE vom 14.08.2018 für die Maßnahme „Musikschule“ entweder die Mög-
lichkeit, wie bei jedem privaten Dritten 25 % der Kosten der äußeren Hülle zu fördern. Ein
Zuschuss in dieser Höhe wäre jedoch nicht mit einer möglichen Förderhöhe bei städtischen,
der Allgemeinheit dienenden öffentlichen Bauvorhaben vergleichbar. Oder das Projekt wird
als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung gefördert, wobei der Landkreis das Grundstück
kauft und die Maßnahme mit städtischem Zuschuss realisiert. Die Maßnahme wäre dann zu
100 % förderfähig. 2/3 der förderfähigen Kosten (ca. 3,8 Mio. EUR) tragen Bund und Land,
1/3 (ca. 1,9 Mio. EUR) die Stadt Radebeul.

Beschluss:


Der Stadtrat bekennt sich auf Grundlage der vorhandenen Beschlusslage nach wie vor zur
Ansiedlung der Musikschule des Landkreises Meißen im Gebäude der Alten Post West,
Meißner Straße 285, zur Stärkung und Belebung des Zentrums Radebeul-West.

Der Stadtrat beschließt, den dazu notwendigen Umbau und die Sanierung des Gebäudes
vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln aus dem Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt-
und Ortsteilzentren“ (SOP) / „Lebendige Zentren“ (LZP) entsprechend der Richtlinie Städte-
bauliche Erneuerung RL StBauE vom 14.08.2018 mit einem Zuschuss in Höhe von maximal
5.700.000 EUR (Höchstbetrag) zu fördern. Die hauptamtliche Verwaltung wird ermächtigt,
den entsprechenden Vertrag über Baumaßnahmen (§ 148 BauGB) abzuschließen. Darin ist
die langfristige öffentliche Nutzung des Gebäudes als Musikschule für mindestens 15 Jahre
nach Abschluss der Baumaßnahme zu sichern.

Der Stadtrat stimmt in diesem Zusammenhang der „Grundsatzvereinbarung hinsichtlich der
Beantragung und Bewilligung von Grunddienstbarkeiten zur städtebaulichen Entwicklung des
Areals Meißner Str. 283 und 285 in Radebeul im Zuge des beabsichtigten Verkaufs des
Grundstücks der Alten Post durch den bisherigen Eigentümer“ (Anlage 3) zu und beauftragt
die hauptamtliche Verwaltung mit der Durchführung.


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Beratungsfolge:

    SR 07/21-19/24
  • 24.02.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen