Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Conversion of the scheduled 2020 repayments of the shareholder loan from the city to Stadtbäder und Freizeitanlagen GmbH into equity in the same company


Mit dem Grundsatzbeschluss vom 19.12.2018 (SR 77/18-14719) hat der Stadtrat den be-
triebswirtschaftlichen Rahmen der Stadtbäder und Freizeitanlagen Radebeul GmbH ab dem

Beschluss:


In Umsetzung des Grundsatzbeschlusses SR 77/18-14/19 vom 19.12.2018 beschließt der
Stadtrat die seitens der Stadtbäder und Freizeitanlagen Radebeul GmbH (kurz: sbf GmbH)
im Jahr 2020 planmäßig zu leistenden Tilgungen aus dem Gesellschafterdarlehen bei der
Stadt i.H.v. 374.000,00 EUR mit Wirkung zum 30.06.2020 24.00 Uhr in Eigenkapital der sbf
GmbH umzuwandeln. Die Umwandlung des Betrages i. H. v. 374.000,00 EUR ist dabei als
sonstige Zuzahlung im Sinne von § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die Kapitalrücklage der sbf
GmbH zu leisten.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen gesellschaftsrechtlichen Beschlüsse zu
fassen und die notwendigen Handlungen vorzunehmen, die dazu dienen, die Erhöhung der
Kapitalrücklage der sbf GmbH um 374.000,00 EUR vorzunehmen.
Der Vollzug dieses Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft der Haushaltsat-
zung 2020 sowie der Annahme dieser Umwandlung durch die sbf GmbH.




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Beratungsfolge:

    SR 20/20-19/24
  • 18.03.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen