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Amendment to resolution VFA 29/17-14/19 on the sale of the property at Pestalozzistraße 14/Neubrunnstraße based on an updated market value appraisal



Der Verkauf des Grundstücks an die Besitzgesellschaft der Stadt Radebeul mbH hat sich
aus strategischen Gründen verzögert. Aufgrund der Verwaltungsvorschrift VwV kommunale
Grundstücksveräußerung darf das dem Kaufpreis zu Grunde liegende
Verkehrswertgutachten zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht älter als 12 Monate sein.
Deshalb wurde die Aktualisierung des Gutachtens vom 03.05.2017 (Anlage 2) beauftragt.
Das Grundstück Pestalozzistraße 14, bestehend aus den Flurstücken 555/3 und 523/8
Gemarkung Radebeul, hat gemäß aktualisiertem Verkehrswertgutachten vom 09.09.2019
(Anlage 3) einen Wert von 288.000 € und soll zeitnah verkauft werden.

Durch ein Versehen war die Grundstücksangabe im Beschluss VFA 29/17-14/19 fehlerhaft.
Es sollte nicht eine „Teilfläche des Flurstücks 555 mit einer Grundstücksgröße von 1.327 m²
der Gemarkung Radebeul“ veräußert werden, sondern bereits damals war ausweislich des
Wertgutachtens (Anlage 2) bekannt, dass es sich korrekter Weise um die Flurstücke 555/3
und 523/8 der Gemarkung Radebeul (Anlage 4) handelt, die zusammen eine Fläche von
1.327 m² haben. Dieses Versehen ist mittels Beschluss zu korrigieren.

Beschluss:

Der Beschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses VFA 29/17-14/19 vom
01.11.2017 (Anlage 1) wird hinsichtlich des Verkaufspreises wie folgt geändert:

„…beschließt…den Verkauf…zu einem Kaufpreis gemäß Wertgutachten von
288.000,00 EUR.“.

Die bisherige Formulierung „…den Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 555 mit einer
Grundstücksgröße von 1.327 m² der Gemarkung Radebeul…“ wird ersetzt durch die
Formulierung „…den Verkauf des Flurstücks 555/3 mit einer Grundstücksgröße von
1.277 m² sowie des Flurstücks 523/8 mit einer Grundstücksgröße von 50 m², beide der
Gemarkung Radebeul,…“.

Alle anderen Beschlussinhalte bleiben unverändert.


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Beratungsfolge:

    SR 26/19-19/24
  • 27.11.2019 - SR - Entscheidung

Anlagen